Lra-itb
Description du marché
Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen zum Betrieb der IT-Infrastruktur sowie zur Erbringung angrenzender Dienstleistungen zugunsten des Landratsamt Ludwigsburg. Los 1: Betrieb des IT-Systems der Verwaltung des Landratsamts Ludwigsburg Gegenstand von Los 1 ist eine Rahmenvereinbarung zum vollumfänglichen Betrieb des IT-Systems der Verwaltung des Landratsamt Ludwigsburg. Los 2: Betrieb der IT-Systeme der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), der beruflichen Schulzentren sowie des Helene-Lange-Gymnasiums. Gegenstand von Los 2 ist eine Rahmenvereinbarung zum vollumfänglichen Betrieb der gesamten IT-Systeme der beruflichen Schulen, der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie des Helene-Lange-Gymnasiums in Markgröningen. Der geschätzte Auftragswert für Los 1 beträgt 14.500.000 EUR; der Höchstwert beträgt 29.000.000 EUR. Der geschätzte Auftragswert für Los 2 beträgt 14.000.000 EUR; der Höchstwert beträgt 28.000.000 EUR. Der geschätzte Auftragswert für beide Lose beträgt somit 28.500.000 EUR, der Höchstwert beträgt 57.000.000 EUR. Der in dieser Bekanntmachung bezifferte "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (= "Hypothetischer Maximalauftragswert") enthält keine Preisanpassung. Zur Ermittlung des "Wertes des ursprünglichen Auftrags" (§ 132 Abs. 2 GWB) bzw. "ursprünglichen Auftragswertes" (§ 132 Abs. 3 GWB) sind Preisanpassungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen. Für den Fall, dass der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt, erhöht sich der "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (= "Hypothetischer Maximalauftragswert") anteilig in dem Umfang, den der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt. Nach Erreichen des ergänzten "Hypothetischen Maximalauftragswertes" können Leistungen aus der Rahmenvereinbarung nur unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 GWB oder § 132 Abs. 3 GWB abgerufen werden; danach verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung (EuGH vom 17.06.2021 - C-23/20 - Simonsen & Weel).
Pouvoir adjudicateur
Comment répondre
Recevoir les prochains marchés Informatique & services IT en Allemagne par email
Alerte quotidienne · 7 000 nouveaux marchés/jour
Pas de spam · Désabonnement en 1 clic