Medizinische Kostenvergünstigungsleistungen in den USA
Description du marché
Da die Kosten für ärztliche Behandlungen und Untersuchungen sowie für stationäre Krankenhausbehandlungen in den Vereinigten Staaten in Amerika im Vergleich zu entsprechenden Kosten in Deutschland wesentlich höher sind, besteht ein Interesse sowohl der PBeaKK als auch der Versicherten, diese Kosten zu begrenzen. Insofern soll eine Rahmenvereinbarung über vom Auftragnehmer zu erbringende medizinische Kostenvergünstigungsleistungen in den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossen werden. Mindestumsätze oder Auftragszahlen werden durch diese Rahmenvereinbarung nicht garantiert. Auf Grund eines Auftrages einer versicherten Person oder eines für die versicherte Person handelnden Dritten ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die versicherte Person in Abstimmung mit der PBeaKK die entsprechenden Maßnahmen nach Satz 2 vorzunehmen, die in dem zugrundeliegenden Einzelfall erforderlich sind, um die Kosten für ärztliche Behandlungen und Untersuchungen und für stationäre Krankenhausleistungen in den Vereinigten Staaten von Amerika zu reduzieren. Im Einzelfall erforderliche Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten für ärztliche Behandlungen und Untersuchungen und für stationäre Krankenhausleistungen sind die a. Beratung und Unterstützung der Versicherten in deutscher Sprache in Form der Benennung mindestens eines für das Krankheitsbild der versicherten Person geeigneten nächstgelegenen Leistungserbringers, einschließlich Organisation und Koordination medizinischer Hilfe, b. Anforderung der Rechnungen und Prüfung, ob die Abrechnung in zulässiger Weise erfolgt ist einschließlich der Prüfung, ob die abgerechneten Behandlungen und Untersuchungen tatsächlich medizinisch erforderlich und damit abrechnungsfähig waren, c. Beanstandung von in unzulässiger Weise berechneten Rechnungspositionen gegenüber dem Rechnungsersteller mit dem Ziel einer Rechnungskorrektur, d. Rabattierung der Rechnungen für medizinische Leistungen von Leistungserbringern, die dem Netzwerk des Auftragnehmers angehören und e. Verhandlungen um Preisnachlässe bei Rechnungen von Leistungserbringern, die nicht dem Netzwerk des Auftragnehmers angehören. Die Kostenreduzierung bei zahnärztlichen Leistungen ist nicht Vertragsgegenstand. Gleichermaßen ist die Organisation und Durchführung von Krankenrückholungen aus dem Ausland nicht Inhalt der Vereinbarung. Während des Zeitraums 2019, 2021 bis 2023 wurden insgesamt 669 Rechnungen bearbeitet (Der Jahreswert 2020 ist aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen nicht repräsentativ). Die Mengenangaben basieren auf Fallzahlen des jeweils angegebenen Zeitraums; die Menge unterliegt nicht vorhersehbaren Schwankungen. Mindestumsätze oder Auftragszahlen können daher nicht garantiert werden.
Pouvoir adjudicateur
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