Monitor Reporting Abwicklungsanstalten
Description du marché
Der Leistungsgegenstand ist in beiden Losen (Los 1 und Los 2) ähnlich strukturiert. Der Auftragnehmer hat die nachfolgend aufgeführten Leistungen zu erbringen. a) Plausibilisierung der von den Abwicklungsanstalten vorzulegenden überarbeiteten Abwicklungspläne (Turnus in der Regel jährlich) /// b) Zusammenfassung der Analyseergebnisse in einem Bericht (Executive Summary und ergänzende Erläuterungen) /// c) Die Prüfungsergebnisse des Jahresabschlussprüfers der Abwicklungsanstalt sowie ggf. deren Internen Revision sind bei der Plausibilisierung des Abwicklungsplans zu berücksichtigen. Doppelprüfungen sind zu vermeiden. Ebenso können die Prüfungsergebnisse der Vorjahresberichte des früheren Auftragnehmers bzgl. der Monitoring-Leistungen einbezogen werden. /// d) Schwerpunkte der gemeinsamen Prüfung sowie der Zusammenarbeit sollen sich auf ausgewählte Themenfelder beschränken, die von der FMSA zum Beginn jeder Prüfung vorgegeben werden. Soweit keine wesentlichen inhaltlichen Veränderungen zum Vorjahr bei bestimmten Themenfeldern vorliegen, behält sich die FMSA das Recht vor, den Prüfungsumfang einzuschränken. /// e) Es obliegt dem zukünftigen Auftragnehmer, der FMSA auf Basis des Abwicklungsplans einen Vorschlag für die Methode der Plausibilisierungshandlungen sowie Art und Weise der Berichterstattung zu unterbreiten und mit der FMSA abzustimmen (Einsatz eigener Tools des Auftragnehmers und Wahl des Berichtsformats). /// Der Umfang je Los liegt zwischen mindestens 600 und je nach Bedarf (ohne Verpflichtung der Auftraggeberin) voraussichtlich maximal 900 Personentagen über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren. Endet der Vertrag vor Ablauf der vorgesehenen Vertragslaufzeit, so gilt der für die tatsächliche Laufzeit anteilige Umfang als vereinbart. Die 600 Mindestpersonentage in einem Los gelten folglich über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren bei vollständiger Vertragserfüllung. Bis zum vollständigen Erreichen der vorgesehenen Vertragslaufzeit von vier Jahren wächst die Zahl der Mindestpersonentage von 0 bis 600 pro rata temporis an. Über die zu dem jeweiligen Zeitpunkt relevante Zahl an Mindestpersonentagen hinausgehende tatsächlich erbrachte Personentage können abgerechnet werden. ///
Pouvoir adjudicateur
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