Neuanmietung eines Gymnasiums inkl. Außenanlagen und Sporthalle im Stadtbezirk Köln-Nippes
Description du marché
Die Stadt Köln (im Folgenden: Auftraggeber) beabsichtigt die Anmietung Neuanmietung eines Gymnasiums inkl. Außenanlagen und Sporthalle im Stadtbezirk Köln-Nippes. Zu diesem Zweck sollen Flächen von einem Investor nach Vorgaben und Anforderungen des Auftraggebers geplant und errichtet und auf Grundlage eines langfristigen Mietvertrages dem Auftraggeber spätestens zum 02.05.2031 zur Nutzung überlassen werden. Die neue Immobilie muss dem Raum- und Flächenbedarf sowie den funktionalen, qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen des Auftraggebers genügen. Das Projekt kann dabei entweder durch die Anpassung eines bereits errichteten Gebäudes, Anpassung eines bereits im Bau befindlichen Objekts oder durch Planung und Neubau einer Immobilie realisiert werden, die jeweils speziell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten werden müssen. Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung ist, wird der Auftraggeber nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag durch Abgabe der Grundstückserklärung nachweisen können, dass sie über ein passendes Grundstück verfügen können, auf dem die das Gymnasium zukünftig adäquat untergebracht werden kann. Dabei kann der Bewerber maximal drei Grundstücke anbieten. Bewerber, die nicht durch Abgabe der Grundstückserklärung (Vordruck 2) nachweisen können, dass sie über ein geeignetes Grundstück verfügen können, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Damit die Bewerber nicht frühzeitig Ressourcen binden müssen, wird ihnen allerdings gestattet, das im Teilnahmewettbewerb benannte Grundstück im Laufe des Verfahrens durch ein anderes, geeignetes Grundstück zu ersetzen. Mit dem verbindlichen Angebot müssen die Bieter zudem eine Erklärung zur Genehmigungsfähigkeit des geplanten Vorhabens auf dem angebotenen Grundstück einreichen. Der/die Vermieter*in räumt der Mieterin das Recht ein, das Mietobjekt mit Wirkung zum Ende der Mietzeit gemäß Mietvertrag vom/von der Vermieter*in zu erwerben. Die Ausübung des Ankaufsrechts hat gegenüber dem/der Vermieter*in mit einer Frist von spätestens 12 Monaten, frühestens jedoch 18 Monaten vor dem Ende der Mietzeit schriftlich zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist ist nicht die Absendung, sondern der Zugang beim Empfänger maßgebend. Der/die Vermieter*in räumt der Mieterin auch das Recht ein, im Falle der Veräußerung des Mietobjekts dieses anzukaufen. Der/die Vermieter*in ist verpflichtet, das Ankaufsrecht und das Ankaufsrecht im Falle der Veräußerung unter Vormerkung bei Veräußerung an den jeweiligen Rechtsnachfolger weiterzugeben, einschließlich der Verpflichtung, die vorstehende Verpflichtung wiederum seinem/ihrem jeweiligen Rechtsnachfolger aufzuerlegen. Der Kaufpreis für das Mietobjekt entspricht im Ankaufsfall dem Verkehrswert des Mietobjekts zum Zeitpunkt der Ausübung des Ankaufsrechts. Über die Höhe des Verkehrswerts entscheidet ein Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk das Mietobjekt liegt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Entwurf des Mietvertrages, der den Bietern, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt wird.
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