Neubau BerufsFeuerwehrNord, Darmstadt
Description du marché
Für die Fläche liegt eine Luftbildauswertung des KMRD Hessen vor. Auf der gesamten Fläche besteht Kampfmittelverdacht des Verursachungsszenariums Luftangriffe (Spreng- und Brandbomben). Der Verdachtshorizont für Abwurfkampfmittel erstreckt sich nach Einschätzung des KMRD bis in eine Tiefe von 5 m u. GOK. Hinweise auf den Einsatz von Langzeitzündern bestehen nicht. Im Rahmen einer vorab durchgeführten Räummaßnahme wurde auf dem Großteil der Fläche bereits eine technische Erkundung mittels einer Verfahrenskombination aus TDEM und Ferromagnetik durchgeführt. Aufgrund einer heterogen vorliegenden, stark mit Störkörpern belasteten Auffüllung konnten nur kleine Teilbereiche der Fläche mittels eine punktuell-bodeneingreifenden KMR bearbeitet werden. Dabei kam es an insg. 4 Anomalien zu Kampfmittelfunden (1 x INC4, 1 x Abwurfbehälter mit 63 INC4), der Kampfmittelverdacht hat sich somit bestätigt. Aufgrund der auch nach erfolgter Räumung weiterhin hohen Störkörperdichte wurde für die Flächen keine Kampfmittelfreigabe erteilt. Weiterhin wurden 7 Testfelder angelegt und mittels Volumenräumung bis zu einer Tiefe von 0,5 m u. GOK beräumt. Dabei kam es zu keinen weiteren Kampfmittelfunden. Das Räumziel für die Gesamtfläche liegt bei 2,0 m u. GOK. In den Teilbereichen, in welchen tiefere Untergrundeingriffe geplant sind, ist das Räumziel bis maximal 5,0 m u. GOK anzupassen. Der flächenbezogene Räumbedarf ist dem den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Räumkonzept mit Anlagen zu entnehmen. Zur Baufeldfreimachung soll vorlaufend, aufgrund der hohen Störkörperdichte, die Gesamtfläche (ca. 30.000 m²) im Rahmen einer Volumenräumung bis zu einer Tiefe von 0,50 m u. GOK bearbeitet werden. Das dabei anfallende Aushubmaterial ist in Form von Haufwerken zur abfalltechnischen Beprobung und nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse zur Entsorgung bereitzustellen. Daran anschließend ist eine Sohlsondierung mittels einer Verfahrenskombination aus TDEM / Ferromagnetik auszuführen. Die Fläche wird anschließend durch einen festen Bauzaun gesichert. Dieser wird durch einen Dritten gestellt. Falls bei 0,50 m u. GOK keine sondierfähige Sohle erreicht wird, sind die die jeweiligen Flächen in Abstimmung mit dem AG und der Fachbauleitung Kampfmittelräumung bis zum Erreichen einer sondierfähigen Sohle mittels Volumenräumung zu bearbeiten. Nach Erreichen einer sondierfähigen Sohle ist die Kampfmittelräumung mittels einer punktuell-bodeneingreifenden KMR bis zum jeweiligen Räumziel fortzuführen. Für die Bereiche, in denen Eingriffe bis 5 m u. GOK in den Baugrund geplant sind, sollen vorlaufende Tiefensondierungen mittels Vertikalgradiometer durchgeführt werden. Verdächtige Anomalien sind in Abstimmung mit der Fachbauleitung Kampfmittelräumung bis in eine Tiefe von 5,0 m u. GOK zu entfernen. Der Rückbau des bestehenden Mischwasserkanals DN1000 muss im Rahmen einer baubegleitenden Kampfmittelräumung erfolgen. Dies kann erst im Rahmen der Kanalmaßnahme erfolgen und ist zeitlich von der Baufeldfreimachung losgelöst.
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