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Contract notice Architecture, ingénierie & conseil technique 🇪🇺 TED

Neubau der Bille-Brücke - Nicht-offener, einphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV

🌍 Allemagne
Publication
20/05/2025
Date limite
Valeur estimée
Donneur d'ordre

Description du marché

Zunächst werden in einem Teilnahmewettbewerb gemäß den bekanntgegebenen Eignungskriterien 6 Teilnehmer für den anschließenden Planungswettbewerb ausgewählt. Das unabhängige Preisgericht wählt unter allen Teilnehmer:innen nach Bewertung der Arbeiten vsl. drei Preisträger:innen aus. Die Wettbewerbssumme wurde für die vorliegenden Aufgabenfelder auf der Basis von § 35, 43 und 44 HOAI ermittelt. Hierfür wurde die Honorarzone III (Mittelsatz) angesetzt. Es ist vorgesehen, die Wettbewerbssumme teilweise als Aufwandsentschädigungen auszuschütten. Alle Teilnehmenden, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung von jeweils 10.000 € (netto). Die verbliebene Wettbewerbssumme (netto) ist beabsichtigt für folgende Preise sowie Anerkennungen für bemerkenswerte Teilleistungen wie folgt aufzuteilen:1. Preis 24.000 Euro, 2. Preis 14.000 Euro, 3. Preis 10.000 Euro. Mit der Zahlung der Preisgelder und Anerkennungen sind grundsätzlich sämtliche Ansprüche (ausgenommen zu Folgeaufträgen) der Teilnehmer:innen am Wettbewerb abgegolten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die Gesamtsumme kommt dabei in jedem Falle zur Auszahlung. Der genaue Ablauf und die Inhalte werden im Anschluss zum Wettbewerb mitgeteilt. Die Ausloberin wird – sobald und soweit die Aufgabe realisiert wird – nach Durchführung des Verhandlungsverfahrens, vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV - mindestens einen Preisträger beauftragen. Die Ausloberin wird durch Beauftragung bzw. Einbindung des Preisträgers in jedem Fall sicherstellen, dass die Qualität des Entwurfs realisiert wird. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung besteht. Die Beauftragung des Bauvorhabens steht unter dem Vorbehalt der zeitlichen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit. Eine Zusammenarbeit von Ingenieur:innen und Architekt:innen für die Objektplanung ist in allen Leistungsstufen zwingend erforderlich. Die Federführung liegt bei den Ingenieur:innen. Mit Ende des Verhandlungsverfahrens erfolgt die Beauftragung der Stufe 1 und 2 sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Stufe 1 wird von der Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (BBEG) beauftragt werden. Ab Stufe 2 übernimmt der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer der FHH. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufen ist abhängig oder/ steht unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Realisierbarkeit und ist ab Stufe 3 abhängig von der politischen Zustimmung. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, auch nur Einzelleistungen der weitergehenden Stufen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Stufen oder von Teilleistungen aus den Stufen über LP 2 (Stufe 1) hinaus besteht nicht. Wird der Auftragnehmer nicht mit weiteren Stufen beauftragt, so steht ihm für die nicht beauftragten Leistungsteile weder Vergütungs-, Aufwendungsersatz-, Schadensersatz- noch sonstige Ansprüche zu. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars herleiten.

Valeur estimée
24 000 EUR
Procédure
Appel d'offres restreint
Nature du contrat
Services
Lieu d'exécution
Hamburg (DE600)

Pouvoir adjudicateur

🏛 Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co KG, Hamburg
📋 Entreprise publique
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