Neubau der Sachsenbrücke - Nicht-offener, einphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV
Description du marché
Das Verfahren wird als nicht offener, einphasiger, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV durchgeführt. Die Auslobung erfolgt gem. der Richtlinie für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW 2015). Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Beurteilung des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach den Kriterien: GESTALTUNG FUNKTIONALES KONZEPT BAUKONSTRUKTION / WIRTSCHAFTLICHKEIT NACHHALTIGKEIT Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien ist im Verfahrensteil der Auslobung aufgeführt. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten. Der Auslober stellt die Wettbewerbssumme von insgesamt 207.000, - Euro (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 111.000, - Euro (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden. Es sollen drei Preise vergeben werden: 1. Preis 55.000,- Euro (netto) 2. Preis 33.000,- Euro (netto) 3. Preis 22.500,- Euro (netto) Als Bearbeitungshonorar stellt der Auslober eine Summe von 96.000,- Euro (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Büros ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden. Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Alle mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. § 8 (3) RPW 2015 Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jedem Teilnehmenden erhalten. Die Ausloberin führt zunächst nur Verhandlungen mit dem Planungsteam durch, das mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde. Nur für den Fall, dass die Verhandlungen mit diesem Planungsteam scheitern, werden alle mit Preisen ausgezeichneten Planungsteams zur Abgabe eines Erstangebotes (bestehend aus Honorarangebot und Präsentation) aufgefordert, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält in diesem Fall das wirtschaftlichste Angebot unter der Berücksichtigung der folgenden Zuschlagskriterien: 1. Wettbewerbsergebnis 50 % 2. Umgang mit den Empfehlungen des Preisgerichts 10 % 3. Fachlicher Wert 20 % 4. Preis / Honorar 20 % Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
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