Neubau einer Querverbundleitstelle - Planungsleistungen Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, Bauphysik, Technische Ausrüstung
Description du marché
Um alle Anforderungen an den Neubau einer KRITIS-Leitstelle zu berücksichtigen und eine erfolgreiche Projektplanung- und -durchführung mit zielgerichteten und optimierten Ergebnissen zu erreichen, soll ein Generalplaner beauftragt werden, der die im Generalplanervertrag und der Projektbeschreibung aufgeführten Leistungen erbringen soll. Dazu gehören insbesondere die Themengebiete Leitstellen-/Leitstellensystemtechnikplanung und Integrationsplanung für die Technische Gebäudeausstattung (TGA), die Gebäudeautomation (GA) sowie das Inbetriebnahmemanagement (IBM). Der Generalplaner hat im Leistungsbild “Technische Ausrüstung” alle dort genannten Anlagengruppen zu bearbeiten und neben der Leitstellen- und der Leitstellensystemtechnikplanung insbesondere eine Integrationsplanung für die TGA/GA-Planungen der technischen Ausrüstung (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär, Elektro) zu erstellen. In diese Integrationsplanung ist der AG einzubeziehen, da der Auftraggeber durch Eigenpersonal die benötigte Leitsystemtechnik, die Prozessankopplung der Anlagen der Versorgungsnetze sowie einen Telekommunikationsknoten inkl. des Netzwerkmanagements aufbaut. Hierfür sind z. B. Abstimmungen bezüglich Räumlichkeiten, Versorgungswegen und Klimatisierung mit dem AG erforderlich. Um von Beginn an ein ganzheitliches und systemübergreifendes Vorgehen über alle Gewerke sicherzustellen, sind alle Leistungen (Architektenleistung und die Leitstellen-/TGA-/GA-/TGM-(Integrations) Planungen) von einem Planer als Generalplaner zu erbringen. Dies ist notwendig, da das gesamte zu erbringende Aufgabenspektrum, die Schnittstelle und die gegenseitige Beeinflussung der Architektenleistung und der oben beschriebenen Fachplanerleistungen beim Leitstellenneubau sehr komplex sind und einen hohen Abstimmungsaufwand erfordern. Hierdurch sollen u. a. auch Planungsfehler, die in den späteren Bauprozessen nicht mehr zufriedenstellend gelöst werden können, vermieden werden. Da die Gebäudeplanung neben anderen genannten Leistungsbildern u. a. auch die Verhandlungen mit Behörden, die Baugenehmigung und die öffentlich-rechtliche Abnahme beinhaltet, soll in einer Bietergemeinschaft die Generalplanungsverantwortung bei dem Unternehmen liegen, das die Architektenleistung erbringt.
Pouvoir adjudicateur
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