Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens in Altenstadt - Architekt
Description du marché
Die Gemeinde Altenstadt möchte an der Jahnstraße in Altenstadt einen neuen Kindergarten für vier Gruppen errichten. Seit September 2023 werden in Altenstadt zwei Kindergärten betrieben. Die Trägerschaft ist einmal bei der Pfarrei St. Michael und zum anderen bei der Kinderhilfe Oberland angesiedelt. Der Kindergarten der Kinderhilfe Oberland ist derzeit mit zwei Gruppen im ehemaligen Bau der Teilhauptschule untergebracht. Der Neubau soll unter der Trägerschaft der Kinderhilfe Oberland betrieben werden. Gegenüber an der Jahnstraße ist der bereits seit 60 Jahren bestehende Kindergarten der Pfarrei St. Michael. Gemäß den Prognosen des Institutes SAGS wird der Bedarf an Kinderbetreuung in Altenstadt in den nächsten Jahren noch ansteigen. Insbesondere wird auch die Nachfrage nach Krippenplätzen für Kinder ab einem Jahr zunehmen. Der Gemeinderat hat nachfolgende Eckpunkte für den Bau festgelegt 1. Grundstück Hierfür wurde über eine Einbeziehungssatzung auf einer Teilfläche von 2.180 m² von Fl.Nr. 1629/5, Gemarkung Altenstadt an der Jahnstraße Baurecht geschaffen. Die Einbeziehungssatzung gibt eine Grundfläche von max. 650 m² für den Baukörper vor. Die Bebauung ist zweigeschossig zulässig. 2. Vorgaben für den Baukörper Vier Gruppen, davon eine Krippen- und drei Regelgruppen Zwei Geschosse (Erdgeschoss und Obergeschoss) Modulare Bauweise: Erweiterungsmöglichkeiten sowie ggfs. auch die Möglichkeit einer späteren, teilweisen Umnutzung eines Teilbereiches sollen berücksichtigt werden. Der Baukörper soll mit rechteckigen Grundrissen ohne aufwändige Rundungen oder spitzen Winkeln erstellt werden. Das Gebäude soll ein klassisches Giebeldach erhalten. Die Erfahrung zeigt, dass bei unseren Wetterverhältnissen Flachdächer sehr anfällig sind und i.d.R. hohe Folgekosten verursachen. Die Vorgaben für Kindergärten nach Summenraumprogramm und den gängigen Regeln der Bautechnik müssen eingehalten werden. 3. Sonstiges Die Außenanlagen sollen vom beauftragten Gesamtplaner mit geplant werden. Auf einen separaten Landschaftsplaner wird verzichtet. Im Zuge der Planung soll geklärt werden, ob auch eine Holz- oder Holzhybridbauweise möglich und sinnvoll ist. Wir legen Wert auf eine solide, nachhaltige Qualität, wollen aber auf teure Ausführungsvarianten verzichten. Das zieht sich über alle Gewerke hin. Eine kostengünstige Bauweise und -ausführung muss nicht zwingend zu Lasten der Qualität erfolgen. Der Gemeinderat legt hier besonderen Wert auf eine entsprechende Planung.
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