Neubau Feuerwache Nord
Description du marché
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen LP 2-9 für Anlagengruppen Abwasser-Wasser-Gas, Wärmeversorgungsanlagen und lufttechnischen Anlagen für Technische Gebäudeausrüstung § 53 ff. HOAI (2021) für den "Neubau eine Feuerwache Nordhorn-Nord" auf Basis des Vorentwurfs der Stadt Nordhorn und in Anlehnung an die Feuerwache Nordhorn-Süd aus dem Jahre 2021. Die Feuerwache Süd kann dabei gerne in Abstimmung mit der Stadt Nordhorn im Zuge des Teilnahmewettbewerbs besichtigt werden kann. Leistungsinhalt sind die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Technischen Gebäudeausstattung der Leistungsphase 2-9 (zu§55 HOAI 2021). Diese sind detailliert in den Vertragsbedingungen, Anlage 2a-c (HOAI-Vertrag, Honorarangebote der einzelnen Kostengruppen KG 410,420 und 430, sowie abgefragter Besonderer Leistung nach Siemon-Tabelle) beschrieben. Die Planungsgrundlagen ergeben sich aus den Anlagen der Teilnahmeunterlagen zum Projekt (im Deutschen Vergabeportal). Der Stadt Nordhorn steht es hierbei frei, die Planungsanforderungen aufgrund evtl. hinzukommender Förderungen und dessen Auflagen oder aus Budgetgründen etc. anzupassen. Das Technische Gebäudeausstattung wird gem. der Vertragsbedingungen, Anlage 2a HOAI-Vertrag TGA, der Honorarzone II zugeordnet. Honorarsatz ist der Basissatz. Laut Kostenschätzung wird mit derzeitigem Stand von anrechenbaren Kosten i.H.v. KG 410: rund 198.500 Euro Netto KG 420: rund 242.500 Euro incl. Gebäudeautomation KG 430: rund 351.000 Euro incl. Gebäudeautomation, incl. Abgasabsauganlage somit gesamt rund 792.000 EUR Netto ausgegangen, die auf Basis des Neubaus Feuerwache Süd in Nordhorn, fertiggestellt in 2021 incl. Preissteigerung 2024 ermittelt wurden (Anlage 2e_anrechenbare Kosten-TGA-Heizung-Lüftung-Sanitär). Abgesehen von den in den Vertragsbedingungen, Anlage 2c abgefragten und anzubietenden Besonderen Leistung erfolgt die Vergabe von weiteren im Zuge der Planungsphase erforderlichen Besonderen und/oder Zusätzlichen Leistungen grundsätzlich schriftlich (s. § 3 Nr. 2 HOAI-Vertrag). Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Stundennachweisen zu den im Vertrag vereinbarten Stundensätzen. In allen Projektstufen wird eine regelmäßige Vor-Ort-Präsenz erwartet: - Leistungsphasen 2-5 in der Regel 1mal in 14tägigen Abständen im Besprechungsraum des Hochbauamtes - Leistungsphase 8: min. 1mal/Woche zzgl. nach Bedarf nötiger Vor-Ort Abstimmungen mit den einzelnen Gewerken Die Erbringung der Planungsleistungen LP 2-4 soll ab Frühjahr 2025 (voraus. April 2025) mit Bauantragsreife Juli 2025 erfolgen. Im Anschluss ist die Ausführungsplanung und die Erstellung der Leistungsverzeichnisse der einzelnen Gewerke bis Ende 2025 fertigzustellen, um nach Baugenehmigung (max. 6 Monate nach Bauantragsstellung) die Ausschreibungen ab Anfang 2026 zu veröffentlichen. Der geplante Baubeginn ist somit April 2026. Der Neubau soll nach derzeitigem Stand bis Frühjahr 2028 abgeschlossen sein. (Siehe hierzu auch Anlage 2g-Rahmenterminplan, sowie Fristen und Termine gem. Anlage 2a-HOAI-Vertrag) Mit Zuschlagserteilung wird ein Ingenieurvertrag gemäß Anlage 2a aufgesetzt, der um die Angaben des Angebotes (insbesondere Vertragspartner, Honorarhöhe, Stundensätze, Projektbetreuer etc.) ergänzt wird. Abrechnungsgrundlage sind die anrechenbaren Kosten auf Basis der in LP 3 ermittelten Kostenberechnung, sowie die Bestimmungen des §7 des Ingenieurvertrages. Die weiterführende Planung des Gebäudes, die Planung der Tragwerksleistung, die Fachplanung Elektro, sowie der Freianlagenplanung sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Für diese Leistungen erfolgen separate Vergabeverfahren. Es besteht die Möglichkeit sich an mehreren Vergabeverfahren zu beteiligen.
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