Neubau Grundschule am Grafenberg - Tragwerksplanung
Description du marché
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5, § 52 Abs. 2 HOAI. Es ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Zunächst sollen die vergabegegenständlichen Grundleistungen der Tragwerksplanung der LPH 1 und 2 HOAI als Stufe 1 beauftragt werden. Die weitere Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Konstruktion und Materialität Steinerne Oberflächen wie Werkstein, Sichtbeton und Naturstein werden in den hoch belasteten Bereichen wie Foyer, Bistro und Schulhof eingesetzt. Es soll eine grüne Holzfassade mit horizontalen Wetterschutzelementen aus Aluminium entstehen. In den Lernbereichen kommt vorwiegend Holz als Konstruktions- und Ausbaumaterial zum Einsatz. Ebenso sollen für den Innenausbau großzügige Glasflächen zum Einsatz kommen. Holz als Baumaterial sichert die bestmögliche energetische Nachhaltigkeit der Baumasse. An den erforderlichen Stellen wird durch den zusätzlichen Einsatz von Beton sowohl die Dauerhaftigkeit als auch sonstige konstruktive Eigenschaften in Bezug auf Brandschutz, energetischer Speicherfähigkeit und Schallschutz des Neubaus verbessert. Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit Die sparsame und rationelle Energieverwendung ist aufgrund knapper Ressourcen und zum Schutz der Umwelt eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit. Durch Senkung des Energieverbrauchs sollen die Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden. Ziel ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen sowie langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken und dass die Bedarfsdeckung nahezu komplett aus eigenem Energiegewinn aufgewogen ist. Dabei soll ein möglichst hoher Anteil an erneuerbaren Energien bereitgestellt werden. Es wird zudem erwartet, dass bei der Planung sämtliche Maßnahmen zur Vermeidung von CO2-Emissionen berücksichtigt werden und ein ausgeglichenes CO2-Bilanzierungskonzept (nach Scope 1 und Scope 2 obligatorisch, Scope 3 optional) erstellt wird. Die Interessen und Ziele des Klimafahrplan Herrenberg sollen für den Neubau der Grundschule am Grafenberg in allen Leistungsphasen des Projekts berücksichtigt werden. Ebenso wird die Leitlinie Holzbau Herrenberg und der EBuS (Energieeffizientes Bauen und Sanieren) derzeit finalisiert. Rahmenterminplan Mit der Planung soll ab Januar 2025 begonnen werden, sodass mit der Bauausführung im November 2026 gestartet werden kann. Im Rahmen der Ganztagesförderung ist die Gesamtfertigstellung des Projekts bis Ende 4. Quartal 2027 anzustreben. Planungsvorgaben Haustechnik und Energie Sanitärausstattung Da in der Grundschule auch die Möglichkeiten der Nachmittagsbetreuung geschaffen werden sollen, ist die Sanitärausstattung nach einer Richtlinie des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg "Sanitärausstattung für Kinder in Kindertagesbetreuungseinrichtungen" zu planen. Heizungstechnik Am Standort erschein der Einsatz einer Wärmepumpenanlage (eine oder mehrere Wärmepumpen in Kaskade geschaltet) als energetisch und wirtschaftlich sinnvoll. Als mögliche Wärmequellen für diese Wärmepumpen stehen bspw. Umgebungsluft, latente Wärmespeicher (Eisspeicher) in Verbindung mit Solarthermie für das Planungskonzept zur Verfügung. Es ist eine PV-Anlage mit Batteriespeicher auf der Dachfläche und im Technikraum zu installieren. Ziel ist die Eigenstromnutzung durch PV. Oberflächennahe Geothermie ist aufgrund der Lage in einem Wasserschutzgebiet nur bis 20 m tiefe genehmigungsfähig. Die geologische Beschaffenheit dieser Schichten (Geröll+ Sediment) lässt nur sehr geringe Entzugsleistungen zu. Raumlufttechnische Anlagen Bei der Grundschule sind Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und einer aktiven Kühlung vorzusehen. Die Aufstellung der Lüftungsgeräte zur Versorgung der Klassenräumen und Sanitär-Flächen erfolgt entweder in den Technikräumen im UG oder dezentral im jeweiligen zu versorgenden Raum. Bei der letzten Variante sind besonders gut Lüftungs- Brüstungsgeräte geeignet. Die Ermittlung genauerer Lüftungsbedarfe erfolgt im Laufe der weiteren Planung. Grundlage für die Dimensionierung der lüftungstechnischen Anlagen bilden die DIN EN 16789-3, DIN EN 15251, ASR, VDI 2052. Die brandschutz- und lüftungstechnischen Einrichtungen, sind gemäß bauaufsichtlicher Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen zu erstellen. Die Gebäude und die technischen Anlagen sind unter Beachtung und Einhaltung der zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen Normen, Richtlinien, Verordnungen, Gesetzen etc. zu planen. Bei den Komponenten und Rohrleitungsmaterialien für alle TGA-Gewerke ist von einer Nutzungsdauer/ einem Lifezyklus nach VDI 2067 auszugehen. Die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik soll in das Gesamtschema der Anlage miteingebunden werden. Die Sporthalle gilt es hierbei ebenfalls miteinzubinden. Die BACnet-Fähigkeit der MSR muss sichergestellt werden.
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