Neubau Kindertagesstätte Elze // Generalplanung
Description du marché
Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanungsleistungen in der - Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9; - Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, LPH 1-6 und - Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, LPH 1-9, - Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI, LPH 1-9 sowie - Bauphysik, hier Wärmeschutz/ Energiebilanzierung und Bauakustik gem. Anlage 1.2 HOAI, - Fachplanung bauordnungsrechtlicher Brandschutz in Anlehnung Heft 17 AHO. /// Die Leistungen der Generalplanung umfassen alle erforderlichen o.g. Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau der Kindertagesstätte. /// Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind in der zweiten Stufe Lösungsskizzen zu entwickeln, deren Bewertung Teil der Zuschlagskriterien ist. Jede:r Bieter:in erhält dafür eine Aufwandsentschädigung von 4.000,- EUR netto. /// Die Nettogrundfläche des Flächenbedarfs der Kindertagesstätte mit 2 Kinderkrippengruppen und 2 Kindergartengruppen, inkl. der Funktionsräume, Küche, Verwaltung/ Personal, Nebenräume und Verkehrsflächen beträgt insgesamt ca. 860 m2 (NGF). Das für die Bebauung vorgesehene Eckgrundstück Am Sonneberg/ Am Steinbruch ist eine Teilfläche des Flurstücks 9/6 Flur 3 im Eigentum der Stadt Elze. Das Grundstück wurde bisher landwirtschaftlich genutzt. Die Grundstücksfläche hat eine Größe von ca. 4.270 m2 und ist, bis auf den Straßenanschluss, noch nicht erschlossen. Für den Planbereich muss noch ein Bebauungsplan erstellt werden. Die Bezeichnung im B-Plan wird voraussichtlich "Gemeinbedarf KiTa mit einer ein- bis zweigeschossigen Bauweise" sein. Bei der Erstellung des B-Planes soll die aus diesem Verfahren hervorgehende Gebäudekubatur Berücksichtigung finden. Aufgrund des vorgegebenen Raumprogramms und des Flächenbedarfs hat die GKHi auf Basis von Kostenkennwerten (Stand Mai 2024) aus vergleichbaren Neubauprojekten - für ein kompaktes Gebäude auf einer Geschoßebene - die Kosten für den Neubau der Kindertagesstätte mit 4 Gruppen grob auf ca. 2.770 TEUR brutto für die Kostengruppen 300, 400, 500 (gem. DIN 276) geschätzt und als obere Kostengrenze für diese Kostengruppen gesamt festgelegt. Die Kosten für das Grundstück (KG 100). Herrichten und Erschließen (KG 200), Ausstattung und Kunstwerke/ Einrichtung (KG 600), die Baunebenkosten (KG 700) und die Finanzierungskosten (KG 800) sind im Kostenrahmen nicht enthalten.
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