Neubau Mensa auf dem Universitätscampus Erfurt - Vergabe von Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
Description du marché
Die Vergabe betrifft die Leistungen des bauordnungsrechtlichen Brandschutzes. Grundleistungen sollen im Ergebnis dieser Vergabe stufenweise wie folgt beauftragt werden: Leistungsstufe I LPH 1-2 Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II LPH 3-4 Entwurfs- und Genehmigungsplanung Leistungsstufe III LPH 5 Ausführungsplanung Leistungsstufe IV LPH 6 Vorbereiten der Vergabe (nur optionale Besondere Leistung) Leistungsstufe V LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) Es werden zudem folgende Besondere Leistungen optional vergeben: • Teilnehmen an Besprechungen, an denen Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird (als Pauschale/ LPH 2 – 1. Stufe), • Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes um die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen des Prüfsachverständigen/Prüfingenieurs (als Pauschale/ LPH 4 – 2. Stufe), • Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes (als Pauschale/ LPH 5 – 3. Stufe), • Prüfen von Funktionsbeschreibungen des anlagentechnischen Brandschutzes (als Pauschale/ LPH 5 – 3. Stufe), • Mitwirken bei dem Erstellen des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes (als Pauschale/ LPH 5 – 3. Stufe), • Planung der Ausstattung mit Feuerlöschern (als Pauschale/ LPH 5 – 3. Stufe), • Prüfen von definierten brandschutztechnischen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis (als Pauschale/ LPH 6 – 4. Stufe), • Erstellung von Feuerwehrplänen, von Flucht- und Rettungsplänen (als Pauschale/ LPH 8 – 5. Stufe), • Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung auf der Baustelle (als Pauschale/ LPH 8 – 5. Stufe), • Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln (als Pauschale/ LPH 8 – 5. Stufe) Für Grundleistungen und (optionale) Besondere Leistungen sollen jeweils Honorarpauschalen vereinbart werden. Im Übrigen wird, was den Inhalt des Auftrags anbelangt, auf den Vertragsentwurf im Teil C der Vergabeunterlagen Bezug genommen.
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