Neugestaltung Schulgelände
Description du marché
Für die Neugestaltung des Schulgeländes sind folgende Inhalte als Bestandteile der zu vergebenden Planungsleistungen zu beachten: - Neugestaltung des Schulgeländes inkl. Ausstattung und Möblierung mit Spielmöglichkeiten, Sitzgelegenheiten, Fahrradständern, Abfallbehältern etc., wenn sinnvoll, dann Wiederverwendung vorhandener Elemente - Überprüfung/ Überarbeitung/ Neuordnung der Erschließung und Wegeverbindungen auf dem Schulgelände - Überarbeitung des bestehenden Bolzplatzes für die Pausennutzung - Aufwertung des Grundstücksbereichs zum Artur-Becker-Ring - Entwässerungsplanung unter Einbeziehung bestehender Dachflächenentwässerungsanlagen (Rigole/ Mulde/ Sickerschacht) - Die barrierefreie Erschließung der Gebäude und Freiflächen ist sicherzustellen - Planung mit Schülerbeteiligung Sich daraus ergebene Leistungsinhalte als Besondere Leistungen der Leistungsbeschreibung der Planungsaufgabe sind: 1. Bestandsaufnahme, Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Substanz: Entwässerungsanlagen, Bauteile, Materialien, Einbauten und die zu schützenden und zu erhaltenden Gehölze und Vegetationsbestände 2. Begutachtung von bis zu 15 Bäumen mit Fällantrag 3. Erstellen LV zu Baugrunduntersuchung einschl. Analytik (für die Entsorgung und zur Vorbereitung der Planung des Regenwassermanagements) 4. Regenwassermanagement (Prüfung der Versickerung von Niederschlägen) 5. Erstellung Überflutungsprüfung (Nachweis) der Freianlagen (Ermitteln des anzusetzenden Bemessungsregens, des erforderlichen Rückhaltevolumens, des vorhandenen Rückhaltevolumens in Abstimmung mit dem Auftraggeber und nach den Vorgaben des Baugrundgutachtens, Nachweis und Empfehlungen von Maßnahmen zur Erhöhung der Überflutungssicherheit) 6. Leitkonzept mit Nachweis Barrierefreiheit 7. Beteiligungsverfahren Nutzer (Im Rahmen der Vorplanung ist ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Eine Auftaktveranstaltung zusammen mit Lehrern, Horterziehern und Kindern/ Jugendlichen vor Ort erfasst wesentliche Wünsche. In einer Abschlussveranstaltung informiert das Planungsbüro alle Beteiligten über das Resultat/ den Entwurf. Für die Veranstaltungen sind 5 Plakate in A1 und 100 Flyer in A5 zu gestalten, zu drucken und in der Schule/ im Hort auszuhängen bzw. auszulegen.) 8. Erstellen einer Fotodokumentation der Baumaßnahme. Die für eine Honorarermittlung der Planungsleistungen anzusetzenden anrechenbaren Baukosten werden entsprechend HOAI im Rahmen der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung als Kostenberechnung und, solange diese nicht vorliegt, vorläufig entsprechend der Kostenschätzung der Leistungsphase 2 ermittelt. Die Leistungsphasen 2 und 3 für dieses Bauvorhaben können jedoch erst im Rahmen der Beauftragung nach der Ausschreibung der Planungsleistungen durch ein Planungsbüro erbracht werden. Entsprechend der Grobkostenschätzung ist von anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.657.790,00 EUR netto auszugehen. Für die Vergütung der zu vergebenden Planungsleistungen wird das Bauvorhaben entsprechend der aktuellen HOAI in die Honorarzone IV (Mindestsatz) eingeordnet. Derzeit wird von folgendem Ablauf ausgegangen: Leistungsstufe 1: Beginn Planungsleistung 10.08.2026 Vorlage LPH 2 Vorplanung 6 Wochen nach Auftragserteilung (inkl. Schülerbeteiligung) Vorlage LPH 3 Entwurfsplanung: 6 Wochen 02.11.2026 Vorlage LPH 4 Genehmigungsplanung 30.11.2026 Leistungsstufe 2: Vorlage LPH 5 Ausführungsplanung 11.01.2027 Vorlage LPH 6 (LV) Vorbereitung der Vergabe 08.02.2027 Veröffentlichung der Ausschreibung 15.02.2027 LPH 7 Durchführung der Vergabe LPH 8 Objektüberwachung und Dokumentation, Beauftragung der ausführenden Firma. Baubeginn Ende April/ Anfang Mai 2027 Leistungsstufe 3: LPH 9 Objektbetreuung, im Anschluss an LPH 8. Der Auftragnehmer wird mit den Leistungsphasen 1 - 9 in Leistungsstufen beauftragt ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Die Leistungsstufe 1 beinhaltet die Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4. Die Vorlage der Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung ist zwingend 3 Monate nach Auftragserteilung zu erbringen. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungsstufe 2 schließt sich im Falle einer weiteren Beauftragung mit den Leistungsphasen 5 bis 8 an. Dabei sollte die LPH 6 bis spätestens Mitte Februar 2027 abgeschlossen sein. Die Bauausführung soll ab April 2027 bis Dezember 2029 erfolgen. Die Leistungstufe 3 schließt sich im Falle einer weiteren Beauftragung mit der Leistungsphase 9 an. Wirtschaftliche Gesichtspunkte sind in der Planungs- und Ausführungsphase zu berücksichtigen. Die Bau- und zu erwartenden Betriebskosten sind zu optimieren, ohne dabei den Standard einzuschränken. Grundlage der Planung ist jeweils der Mindeststandard, der sich aus der Aufgabenstellung bzw. aus den einschlägigen Vorschriften ergibt. Der durch den Auftraggeber vorgegebene Kosten- und Zeitrahmen ist einzuhalten, alternativ zu unterschreiten. Im Rahmen der Objektüberwachung haben die exakte Bauablaufplanung und Termintreue, die Qualitätssicherung sowie die Kostensicherheit vorrangige Bedeutung. Das Gesamtobjekt ist entsprechend den Formvorgaben des Auftraggebers umfassend und revisionssicher zu dokumentieren und in Berichtsform an den Auftraggeber zu übergeben. Der Auftragnehmer wird nach Mängelfeststellung tätig und sichert die unverzügliche Mängelbeseitigung im Rahmen der entsprechenden Fristen zu.
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