Oberbillwerder - Zentrale Achse und Fleetplatz - Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
Description du marché
BEURTEILUNGSKRITERIEN: - Gestalterisches Gesamtkonzept - Freiraumplanerisches Konzept - Funktionales Konzept Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien ist im Verfahrensteil der Auslobung aufgeführt. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2013. Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger*innen des Realisierungsteils mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 38 HOAI beauftragen wird. Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Sofern sich herausstellt, dass das Preisgericht ein Planungsteam der Kategorie "Junges Büro" als Preisträger:in ausgewählt hat, behält sich die Ausloberin vor, im Zuschlagsfall die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen bzw. leistungsstarken Architekturbüro zu fordern. Bei der Wahl dieses Büros ist die Zustimmung der Ausloberin erforderlich. Der/die Preisträger*in ist berechtigt, in der nachgeschalteten Verhandlungsphase mit dem erfahrenen bzw. leistungsstarken Architekturbüro als Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer*in aufzutreten. Gemeinsam mit dem erfahrenen / leistungsstarken Architekturbüro müssen die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen für "Büro mit aufgabenbezogener Bauerfahrung" erfüllt werden. Löst sich ein Planungsteam nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Planungsteams mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen. Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren: Die Ausloberin führt zunächst nur Verhandlungen mit dem Planungsteam durch, das mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Grundleistungen der Entwurfsverfasser*in bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Nur für den Fall, dass die Verhandlungen mit diesem Planungsteam scheitern, werden alle mit Preisen ausgezeichneten Planungsteams zur Abgabe eines Erstangebotes (bestehend aus Honorarangebot und Präsentation) aufgefordert, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und ggf. anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Falls mit allen Preisträger:innen verhandelt werden sollte, fließt das Wettbewerbsergebnis in beiden Verfahren jeweils mit einer Gewichtung von 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Weitere Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden im Rahmen der jeweiligen Aufforderung zur Verhandlung mitgeteilt. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
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