Oberflächenabdichtung Deponieabschnitt B2_Deponie Nißma - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Description du marché
Aufgabenstellung, Vorgehensweise und Zielsetzung der sicherheitstechnischen Koordination sind der Sanierungsplanung bzw. dem vorläufigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für die Maßnahme zu entnehmen (siehe Anlagen - Vergabeunterlagen). Daneben sind die einschlägigen Vorschriften des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes zu berücksichtigen. Alle Tätigkeiten der sicherheitstechnischen Koordination sind, auch wenn im folgenden Text nicht explizit darauf eingegangen wird, entsprechend den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik durchzuführen. Der SiGeKo hat die Koordination und Überwachung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß • Baustellenverordnung (BauStellV) und • DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) zu übernehmen und entsprechend die Sachkunde RAB 30 und die Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) vorzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die arbeitsmedizini-sche Eignung des vor Ort eingesetzten Personals vor Arbeitsaufnahme der Leistungen beim Auf-traggeber vorzuliegen hat. Der SiGeKo nach BaustellV hat grundsätzlich folgende Aufgaben wahrzunehmen: • Sichtung der Ausführungsunterlagen • Aktualisierung des vorliegenden Arbeits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE-Plan) • Aktualisierung des vorliegenden Sicherheitsplanes (A+S-Plan) • Abstimmungen mit AG und zuständigen Behörden und Berufsgenossenschaften • Prüfung der Betriebsanweisungen des AN Bau • Vorankündigung gem. BauStellV • Festlegen von Meldepflichten aller am Bau Beteiligten durch den SiGeKo • Durchführung der Erstbelehrung • Kontrolle von Unterweisungen und Belehrungen des AN Bau • Optimierung des Bauablaufes bezüglich Sicherheit in Abstimmung mit allen Beteiligten • Koordination, Organisation und Regelung des Zutritts zur Baustelle • Kontrolle der Einhaltung der Baustellenordnung und Absicherung der Baustelle • Regelmäßige Begehungen der Baustelle zur Überwachung der Einhaltung der im SIGE-Plan und in den Betriebsanweisungen festgelegten Forderungen • Kontrolle des Nachweisbuches über die Sicherheitsunterweisungen • Etablierung sicherheitstechnischer Standards nach § 4 Arbeitsschutzgesetz • Koordinierung und Prüfung verschiedener Einzelgewerke hinsichtlich gegenseitiger Ge-fährdungen • Organisation von Sicherheitsberatungen und Sicherheitsbegehungen im Rahmen der Bau-beratungen, inkl. deren Auswertung und Überwachung der Mängelbeseitigung • Prüfung von Nachweisen, Prüfzertifikaten etc. und von Geräten • Überprüfen von sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen • Einschreiten bei erkennbaren Gefahrenzuständen • Dokumentationspflichten Im Rahmen des Baufortschritts ist erforderlichenfalls eine Überarbeitung / Anpassung / Fort-schreibung des Arbeits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE-Plan) und des Sicherheitsplanes (A+S-Plan) vorzunehmen. Die Gültigkeit der dort erfassten Vorschriften, Regeln und Informatio-nen sind zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Vom sicherheitstechnischen Koordinator ist eine laufende Dokumentation und Auswertung in Form von Tagesberichten und eine Berichterstattung in Bauberatungen vorzunehmen. Folgende Vorgänge sind zu dokumentieren: • Erstbelehrung der Beschäftigten und Kontrolle der Einhaltung von Betriebsanweisungen • Erlassene Schutzmaßnahmen • Kontrolle / Vorkommnisse bezüglich der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften • Zustand / Vollständigkeit der persönlichen Schutzausrüstung • Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtungen der Maschinen und Geräte • Besuche / Anweisungen des Bauherrn und der zuständigen Behörden • Arbeitsunfälle und Vorkommnisse • Abschlussbericht über die Bauzeit
Pouvoir adjudicateur
Comment répondre
Recevoir les prochains marchés Architecture, ingénierie & conseil technique en Allemagne par email
Alerte quotidienne · 7 000 nouveaux marchés/jour
Pas de spam · Désabonnement en 1 clic