Objektplanung § 34 HOAI Generalsanierung und Teilersatzneubau Rhabanus-Maurus-Gymnasium St. Ottilien
Description du marché
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des Öffentlichen Rechts, schreibt die Objektplanung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI) für die Generalsanierung und den Teilersatzneubau des Rhabanus-Maurus-Gymnasium in St. Ottilien stufenweise ab der LPh 2 aus. Das Rhabanus-Maurus-Gymnasium mit derzeit über 680 Schülerinnen und Schülern und 60 Lehrkräften ist heute in einem Schulgebäude aus den 1960er Jahre beheimatet, das in den 1970er, 1980er und 1990er Jahren erweitert worden ist. Das aktuelle Schulgebäude ist nicht barrierefrei und weist erhebliche funkQonale Mängel sowie bauliche / bauphysikalische Mängel auf. Im sog. Tagesheim (ehem. Kloster St. Katharina) sind derzeit Räume für eine Ganztagesbetreuung der Schülerinnen und Schüler untergebracht. Das ehem. Kloster St. Katharina ist zwischenzeitlich als Einzelbaudenkmal unter Denkmalschutz gestellt worden. Nach eingehenden Variantenuntersuchungen ist nunmehr geplant, das ehem. Klosters St. Katharina generalzusanieren und künftig schulisch zu nutzen. Ergänzend soll ein Teilersatzneubau für das Rhabanus-Maurus-Gymnasiums mit einem BRI von ca. 22.754,60 m2 entstehen. Das bestehende Schulgebäude wird überwiegend zurückgebaut. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung RMG St. Ottilien und den beiliegenden Machbarkeitsstudien, die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die stufenweise Vergabe der erforderlichen Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI für die Generalsanierung des Klosters St. Katharina und den Teilersatzneubau des Rhabanus-Maurus-Gymnasiums. Stufe 1: Vorplanung (LPH 2). Stufe 2: Entwurfsplanung (LPh 3) und Genehmigungsplanung (LPh 4). Stufe 3: Ausführungsplanung (LPh 5), Vorbereitung der Vergabe (LPh 6) und Mitwirkung bei der Vergabe (LPh 7). Stufe 4: Bauüberwachung und Dokumentation (LPh 8) sowie Objektbetreuung (LPh 9). Der Stiftungsrat des Schulwerks hat ein max. Budget von brutto 46,8 Mio. EUR (KG 200 bis 700) beschlossen, das als verbindliche Kostenobergrenze vereinbart wird. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Architektenvertrag und den weiteren Vergabeunterlagen.
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