Objektplanung Freianlagen:Betriebsinfrastrukturplanung (BIP) der temporären Ausstellungsplanungen einschließlich der Technischen Ausstattung (TA)
Description du marché
Die Objektplanung Freianlagen erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanungen zur IGA Metropole Ruhr 2027, d.h. der Betriebsinfrastrukturplanungen für temporäre Ausstellungsplanungen einschließlich der temporären Technischen Ausstattungen, Wasser, Abwasser, Strom, Medienleitungen: - Die Eingangsbereiche sind zum Teil in Bestandsgebäuden oder mit Container oder Pavillonlösungen temporär herzustellen. Kassen, Kartenkontrollen, Kassenschalter, die auf Grundlage des Ticketings an den verschiedenen Standorten verortet und auf die bereits festgelegten Anforderungen abgestimmt worden sind zur LP 3, bedürfen der Fortschreibung. - Personalräumen, Drehkreuze, Geldautomaten, Leitsysteme und ein Treffpunkt mit Darstellungsmöglichkeiten und Präsentation der Geländepläne sind fortzuschreien. - Es sind temporär Container- oder Pavillonlösungen für Merchandise/Shop, Verleih von Mobilitätshilfen, Informationsschalter, Umweltbildung, Leichtbauhallen für Hallenschau sowie zu planen und fortzuschreiben. - Containerlösungen für WC-Anlagen sowie die temporäre optische Aufwertung der Einfriedungen dieser Bereiche sind zu planen und fortzuschreiben. Auf Grundlage der vorliegenden LP3 und den Erfordernissen die sich aus der Gastronomiestudie ableiten. - Mobiliar und Serviceangebote wie Sitzgelegenheiten, Stühle, Liegen, Sitzsäcke, temporäre Bänke, Sonnenschirme sowie Gastroschirme und Mobiliar sind auf der vorliegenden Grundlage weiter zu planen und fortzuschreiben. Weiterhin ergänzen-der temporärer Sonnenschutz wie Segel oder Lauben, ergänzende Mülleimer mit Trennsystemen oder auch Trinkbrunnen und Brumisateure (Nebelanlagen). - Veranstaltungsinfrastrukturen temporäre Bühnenbauwerke, sind auf Grundlage der vorliegenden Planungen weiter zu Planen und die Bedarfe fortzuschreiben. Ein-schließlich der Künstler und Sozialräume, der Bühnentechnik und ergänzender Eventbedarfe. - Veranstaltungsinfrastrukturen bestehender Bühnen oder Indoorbühnen, abgestimmt auf die Bestandsinfrastruktur und ergänzt durch temporäre Notwendigkeiten zur Durchführung der Events. - Investive und/oder temporäre Gastronomiestandorte und deren Bedarfe während des Ausstellungszeitraums auf Grundlage der LP3 vertiefend planen und fortschreiben. - Digitales, temporäre Ladestationen und Medienleitungen. - Notfallinfrastrukturen wie Erste Hilfe Punkte oder Defibrilatoren anhand der Fachlichen Richtlinien. - Mobilität im Park, temporär - Bewässerung der temporären Pflanzungen Für alle diese Punkte sind die Technischen Ausstattungen zu planen, allerdings als temporäre Ausstattungen, es ist nicht frostfrei zu planen, Sommerleitungen sind zu verlegen und die temporären Leitungen sind nach Abschluss der Ausstellung wieder zurückzubauen. Benötigt werden die Planungen zu Wasser, Abwasser, Strom, Starkstrom und Medienleitungen mit Verbräuchen und den Spitzenbedarfen. In der vorliegenden LP3 wurden die Verbraucher (Wasser, Abwasser, Strom, Starkstrom) punktuell dargestellt und zum Teil auch Annahmen zu Übergabepunkte und auf Grundlage von Erfahrungs-werten die Verbräuche und Lasten geschätzt. Da hier noch Grundlagenermittlungen und Entwurfsplangen notwendig sind, sollen die Aufgaben der TA-Planung für die LP 1 - 7 beauftragt werden vom Landschaftsarchitekturbüro, als besondere Leistung für ein Fachbüro. Die Planungen sind für die 3 eintrittspflichtigen Gartenschauflächen in Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen und für die 2 eintrittsfreien Gartenschauflächen in Bergkamen und in Lünen zu erbringen. Für die 5 Zukunftsgärten stehen auf Grundlage der Beschlüsse und des Wirtschaftsplanes der Gesellschaft, sowie der genehmigten LP 3, temporäre Ausstellungsplanungen, folgende Bausummen für die temporäre Betriebsinfrastrukturplanung zur Verfügung. - Dortmund 1.550.000 EUR/netto - Gelsenkirchen 1.550.000 EUR/netto - Duisburg 2.370.000 EUR/netto - Bergkamen und Lünen 606.900 EUR/brutto, nicht eintrittspflichtig, 510.000 EUR/netto Die Leistungsbilder wurden folgenden Honorarzonen zugeordnet: Objektplanung Freianlagen Honorarzone III Fachplanung Technische Ausrüstung Honorarzone II Der Vertrag wird stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Ausgeschrieben werden die stufenweise Beauftragungen für die temporären Betriebsinfrastrukturplanungen die Leistungsphasen 3 - 7 und als weitere Stufe die Leistungsphase 8. Für die temporären technischen Ausstattungen der Betriebsinfrastrukturplanungen wer-den die Leistungsphasen 1 - 7 und als weitere Stufe die Leistungsphase 8 ausgeschrieben Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufen-weise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Planers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
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