Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 143532: Bundesfinanzhof München, Ismaninger Straße 109 in 81675 München, WE 134987: Bundespolizeidirektion München, Infanteriestraße 6 in 80797 München, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (Vergabenummer VOEK 267-23)
Description du marché
I. Grundleistungen: a) Objektleitung; Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Die Objektleitung bzw. die Vertretung ist selbst nicht mit Arbeiten Pkt. 4.2 der LB beschäftigt, ist aber für die AG: in Einfachbesetzung Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage sowie den 24.12. und den 31.12. jeden Jahres) von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch erreichbar. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung, binnen 30 Minuten vor Ort einzufinden. Aufgaben der Objektleitung: Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung und hat den ständigen Kontakt mit der AG zu halten. Aufgaben der Objektleitung sind insbesondere (Auszug aus LB): Teilnahme an der Kick-Off-Besprechung, Organisation, Planung und Kontrolle des störungsfreien Betriebsablaufes, Erkennen und korrigieren von Abweichungen in der Auftragserfüllung, Koordinierung, Anleitung, Führung und Kontrolle der eingesetzten Sicherheitsmitarbeitenden des AN, Überwachung und Umsetzung zur Einhaltung der Anforderung bzgl. der ordnungsgemäßen Ausrüstung, Kontinuierliche Einhaltung und Kontrolle der Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. b) Stationärer Sicherheitsdienst; Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN in Einfachbesetzung. Die Pforte muss Montag bis Freitag durchgehend von 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr besetzt werden sowie Samstag, Sonntag und Feiertag durchgehend von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr besetzt werden. Zu den Aufgaben des Stationären Sicherheitsdienstes gehören insbesondere (Auszug aus LB): Führen eines Wachbuches, Kontrolle des Zutritts zum Gebäude, bei Dienstangehörigen verbunden mit: Vorlage/Sichtkontrolle der Dienstausweise, Überwachung durch die Videoanlage, Beobachtung und Auswertung von live-Bildern der Videoanlage, gem. Pkt. 5 der LB, Betätigung der Türanlage, ausschließlich am Hauptportal, Einleitung von Alarmmaßnahmen und Alarmverfolgung, Kontrolle und Bedienung von sicherheitstechnischen Steuerungs-, Überwachungs- und Meldeanlagen (gem. Pkt. 5 der LB), Abschalten undAufschalten der: - Brandmeldeanlage (BMA), Einbruchmeldeanlage EMA), Überfallmeldeanlage (ÜMA). Zu den erweiterten Aufgaben des stationären Sicherheitsdienstes gehören (Auszug aus LB): Der stationäre Sicherheitsdienst führt in unregelmäßigen Abständen Kontrollgänge auf der Liegenschaft durch. Die Kontrollgänge sind wie folgt vorzunehmen: Montag bis Freitag 3 Kontrollen zwischen 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag 4 Kontrollen zwischen 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Ein Kontrollgang dauert jeweils mindestens 45min. Die genauen Zeitfenster in denen die Kontrollgänge durchzuführen sind, sind zuvor mit der AG abzustimmen und der Dienstanweisung zu entnehmen. Zusätzliche Aufgaben während der Kontrollgänge (Auszug aus LB): Kontrollgänge innerhalb der Objekte /Gebäude, Kontrollgänge außerhalb der Objekte /Gebäude, in unregelmäßigen Abständen, Kontrollgänge: zu Fuß, Verschließen/Aufschließen von Gebäuden (Anzahl Türen, Ort der Türen, gem. Lageplan Schließzeiten), Kontrolle der Verschlusssicherheit von Fenstern, Türen, Notausgängen und Toren und Zäunen, Objektsicherung bei besonderen Vorkommnissen, Kontrolle, dass sich keine unbefugten Personen auf dem Gelände aufhalten. II. Bedarfsleistung: a) Objektleitung; Die Objektleitung muss für die AG auf Aufforderung vor Ort zur Verfügung stehen und/oder an Terminen oder zusätzlichen Besprechungen teilnehmen. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung innerhalb von 30 Minuten vor Ort einzufinden. b) Stationärer Sicherheitsdienst. Zu einer kurzfristigen Bedarfsänderung kann es unter Umständen aufgrund von besonderen Veranstaltungen kommen, die es erfordern, dass eine Pforte temporär anders besetzt sein muss. Zudem kann ein zusätzlicher Personalbedarf auch durch den Bedarf der Begleitung von z. B. besonderen Personen entstehen.
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