OH-Vertrag nach § 140a SGB über die Versorgung mit videobasierter Online-Psychotherapie
Description du marché
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Versorgung mit Online-Psychotherapie im Rahmen eines sogenannten Open House Verfahrens. Das Angebot richtet sich an volljährige Versicherte, die an Depressionen, Angst-, Zwangs-, oder Essstörungen leiden. In der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gibt es häufig lange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz. Zugleich haben Versicherte mit persönlichen Mobilitätseinschränkungen oder geografischen Gegebenheiten erschwerten Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung. Mit dem Vertrag bieten wir diesen Versicherten innerhalb weniger Wochen eine vollwertige Online-Psychotherapie an. Es wird ausschließlich die Therapieform Verhaltenstherapie mit bis zu 24 Sitzungen angeboten. Eine Verlängerung ist bei Bedarf auf Antrag möglich. Dabei erfolgt das Erstgespräch in Anlehnung an die psychotherapeutische Sprechstunde vor Ort im persönlichen Setting. Die Versicherten können bundesweit über ein Terminportal ihr Erstgespräch buchen. Die bis zu 4 probatorischen Sitzungen dürfen mit dem Einverständnis des/der Versicherten bereits onlinebasiert durchgeführt werden. Begleitet wird die Online-Psychotherapie durch eine App zur Selbsthilfe, mit der zwischen den Therapiesitzungen beispielsweise Übungsaufgaben erledigt werden oder auch ein asynchroner Chat genutzt werden kann. Ebenso ist Ziel des Vertrages die Verbesserung der interdisziplinären und intersektoralen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Berufsgruppen und Sektoren. So können Versicherte bedarfsgerecht begleitend zur Online-Psychotherapie eine videobasierte psychiatrische Behandlung oder bei akuter Verschlechterung eine schnelle (teil-stationäre) Behandlung in einer Kooperationsklinik erhalten. Zudem steht den Versicherten eine Krisenhotline zur Verfügung, an die sie sich im Bedarfsfall wenden können. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Versicherten qualitätsgesichert, wirksam, ausreichend, zweckmäßig und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu versorgen. Der Vertrag gilt bundesweit und regelt die besondere Versorgung (BesV) auf der Grundlage des § 140a SGB V.
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