Organisation und Betrieb einer Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber Rütli
Description du marché
Die Flüchtlingsunterkunft Rütli ist eine Einrichtung der Stadt Bielefeld. Die Beschäftigten der Stadt, Amt für soziale Leistungen - Sozialamt -, Geschäftsbereich 4, Abteilung 500.43, Abschnitt 500.433 sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Beteiligten. Der Auftragnehmer koordiniert und organisiert den störungsfreien und ordnungsgemäßen Betrieb der Unterkunft. Dabei achtet der Auftragnehmer auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden. Er arbeitet mit den weiteren Dienstleistern in dem Objekt (u.a. Gebäudereiniger, Sicherheitsdienst und Hausmeister der Liegenschaft Rütli) zusammen und koordiniert deren Tätigkeiten im Rahmen des Auftragsumfangs dieser Dienstleister mit der Stadt. Die Aufgabenabgrenzung ergibt sich aus der Anlage 1 Aufgabenverteilung. Die Letztentscheidungskompetenz für alle in der Unterkunft aufkommenden Kompetenzstreitigkeiten zwischen Auftragnehmer und den Dienstleistern, Gebäudereiniger- und Sicherheitsdienst liegt im Zweifel bei dem Leiter des Geschäftsbereichs 4 des Amtes für soziale Leistungen - Sozialamt sowie den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern des Abschnitts 500.433. Damit ist kein fachliches Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Beschäftigten des Auftragnehmers verbunden. Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind zwingend einzuhalten. Hierfür ist ausschließlich der Auftragnehmer verantwortlich. Verstöße anderer Dienstleister gegen diese Vorschriften stellt der Auftragnehmer im Rahmen seiner Koordinierungsfunktion ab. Gelingt dies nach angemessener Fristsetzung nicht, informiert der Auftragnehmer unverzüglich den Auftraggeber mit der Aufforderung die Beseitigung der Verstöße zu veranlassen. Dies gilt auch für die Vorschriften zur Verhütung von Bränden und geltende feuerpolizeiliche Vorschriften. Die Anforderungen an den organisatorischen und technischen Brandschutz haben Bauamt und Feuerwehramt des Auftraggebers in dem Brandschutzkonzept vom 11.02.2016 (Anlage 1) für die Unterkunft festgelegt. Der Auftragnehmer wird die Anforderungen an den organisatorischen Brandschutz aus dem Brandschutzkonzept beachten und umsetzen. Der Auftragnehmer veranlasst eine notwendige Fortschreibung dieses Konzeptes und das Erstellen der notwendigen Brandschutzordnung. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass einer seiner in der Unterkunft eingesetzten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen über eine Qualifikation als Brandschutzbeauftragter / als Brandschutzwart verfügt. Außerdem stellt er sicher, dass sein Brandschutzbeauftragter / sein Brandschutzwart an Fortbildungsmaßnahmen auf diesem Gebiet teilnimmt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch das Sicherheitspersonal in den organisatorischen und technischen Brandschutz einzuweisen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von der Haftung bzgl. des organisatorischen und des von ihm zu verantwortenden technischen Brandschutzes frei. Der Auftragnehmer sowie seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die in dem Gebäude gefunden werden, an einem geeigneten Ort einzulagern. Dieser wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Nach einer Aufbewahrungszeit von sechs Wochen können die Gegenstände entsorgt werden. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehört nicht die Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten (wie etwa die Ausübung von Staatsgewalt oder die Durchführung des Asylverfahrens).
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