Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 396.
Description du marché
Die Landeshauptstadt München als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, die Verkehrsleistung der MVV-Regionalbuslinie 396 mit Wirkung zum 23.05.2026 bis 29.10.2028 im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)). Bei Vorliegen der entsprechenden Beschlüsse besteht eine Option auf Vertragsverlängerung mit einseitigem Leistungsbestimmungsrecht des Aufgabenträgers um maximal ein weiteres weiteres Jahr (bis spätestens 14.10.2029). Zeiträume: - 2026: 23.05. - 25.10.2026 - 2027: 15.05. - 17.10.2027 - 2028: 03.06. - 29.10.2028 - 2029: 19.05. - 14.10.2029 (Optional) - Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 396: München Ostbahnhof - Bayrischzell - Hinterthiersee Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: - ca. 25 556 Nwkm/a - 2 Gebrauchtfahrzeuge mit mindestens 40 Sitzplätzen - ca. 15 Haltestellen - geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 462 000 bis 640 000 EUR. Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüberhinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html. Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag verwiesen. https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Pouvoir adjudicateur
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