Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 311 und 312
Description du marché
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, die Verkehrsleistung der MVV-Regionalbuslinien 311 und 312 mit Wirkung zum 01.01.2026 bis 11.12.2027 im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)). Bei Vorliegen der entsprechenden Beschlüsse besteht eine Option auf Vertragsverlängerung um maximal ein weiteres Jahr (bis spätestens 09.12.2028). - Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 311: Bad Tölz (R) – ZOB Isarkai – Oberfischbach - Kurhaus – ZOB Isarkai - Stadtwerke - Bad Tölz (R) - Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 312: Bad Tölz (R) – Behördenzentrum – Karwendelsiedlung – ZOB Isarkai – Karwendelsiedlung - Behördenzentrum - Bad Tölz (R) Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: - ca. 106264 Nwkm/a - 2 Gebrauchtfahrzeuge 1 x 12 m Low-Entry E-Bus und 1 x 12 m Low-Entry Diesel-Bus - ca. 38 Haltestellen - geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 1.214.000 bis 1.439.000 EUR. Die Leistung soll zu mindestens 50% mit Batteriebussen betrieben werden, während maximal 50% der Betriebsleistung mit dem Dieselfahrzeug durchgeführt werden dürfen. Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüberhinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag verwiesen. https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Pouvoir adjudicateur
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