Planung Grünzug Burgviertel
Description du marché
Im November 2022 wurde das ISEK "Garath 2.0 - Ein Stadtteil in Bewegung" aufgestellt und Anfang 2023 vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen, welches an das ISEK "Garath 2.0 - Den Wandel gestalten" anknüpft und dieses fortführt. Im Zuge der Umsetzung des ISEKs "Garath 2.0 - Ein Stadtteil in Bewegung" sollen u.a. die Grünzüge in den vier Vierteln des Stadtteils Garath (Burgviertel, Schlossviertel, Kämpenviertel und Waldviertel) umgestaltet werden. Dabei stehen die Stärkung ihrer Funktion als künftige Quartiersmitten und die Ausstattung der durchgehenden, öffentlichen Freiraumachse mit einem differenzierten, generationsübergreifenden Nutzungsangebot im Vordergrund. Im Zuge der Umgestaltung der Grünzüge soll zudem ein Orientierungssystem entwickelt werden, welches Besucher und Anwohner intuitiv zu und durch die Grünzüge leitet bzw. führt und die Anbindung an die örtlichen Naherholungsräume herausstellt (bspw. Urdenbacher Kämpe, Schlosspark Garath). Dieses Orientierungssystem soll auf alle Grünzüge angewendet werden können. Bei dem Orientierungssystem soll es sich nicht nur um ein visuell wahrnehmbares System handeln. Der Gedanke der Inklusion ist hier mitzubetrachten. Die bereits begonnene Umgestaltung der Spielplätze in Garath und die damit verbundene Abstimmung der Spielangebote aufeinander und Differenzierung der Ausstattungen, wobei der Schwerpunkt auf den öffentlichen Spielplätzen liegt, soll ebenfalls fortgesetzt werden. Hierfür sollen im Zuge dieser Ausschreibung zwei weitere Spielplätze im Sinne des Gesamtkonzeptes (aus dem Freiraumkonzept "Frei:Raum - Konzept für Freiraum und ergänzendes Wohnen in Garath" von 2019, siehe Anlage 03) erneuert sowie ein weiterer Spielplatz (Emil-Barth-Straße 86) im Hinblick auf ein generationsübergreifendes Nutzungsangebot zu einer Art Fitpark für Jung und Alt umgestaltet werden. Im ersten Schritt soll hierfür der Grünzug Burgviertel mit seinen vorhandenen Spielplätzen umgestaltet werden. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 5 Höchstzahl: 7 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es werden alle eingehenden Teilnahmeanträge geprüft und insgesamt fünf bis sieben Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unklare Nachweise oder Eintragungen nachzufordern bzw. aufzuklären. Eine Pflicht hierzu besteht indes nicht. Dabei wird wie folgt verfahren: Bis zu sieben Interessenten mit der höchsten Gesamtpunktzahl der Eignungsmatrix werden ausgewählt. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als sieben Bewerber zu berücksichtigen wären (z. B. weil auf dem siebten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), entscheidend das Los. Der Auftrraggeber behält sich vor, das Verfahren auch dann weiterzuführen, wenn die geplante Mindestzahl an geeigneten Bewerbern nicht erreicht wird.
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