Planungsleistung: Ausbau der DK II Deponie
Description du marché
Der Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb) betreibt seit 1979 nahe der Ortschaft Paderborn – Elsen das Entsorgungszentrum „Alte Schanze“. Das Entsorgungszentrum erstreckt sich über ein Gebiet von ca. 158 Hektar, wovon ca. 88 ha für den Zweck einer Abfallablagerung planfestgestellt worden sind. Der A.V.E. Eigenbetrieb Kreis Paderborn ist für die Entsorgungssicherheit im Kreisgebiet zuständig. Zur Sicherstellung dieser Aufgabe umfasst das Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ folgende Systemkomponenten: ➢ Eingangsbereich mit Wiegegebäude ➢ Kleinanlieferbereich mit Annahmerampe ➢ A.V.E. – Verwaltungsgebäude ➢ Siedlungsabfalldeponie (DK II – Deponieklasse) ➢ Begehbarer Tunnel zur Sickerwasserfassung im DK II – Abschnitt ➢ Aktuell betriebener Monobereich im DK II – Abschnitt ➢ Asphaltierte Grüngutkompostierungsfläche im DK II – Abschnitt ➢ Inertstoffdeponie (DK 0 – Deponieklasse) ➢ Kompost-Lagerhalle ➢ Mechanische Aufbereitungsanlage der Pader Entsorgung GmbH & Co. KG (PEG) ➢ Sickerwasserreinigungsanlage für DK II – Abschnitt ➢ Blockheizkraftwerk für DK II – Abschnitt ➢ Bioabfallumschlagsplatz der KOMPOTEC GmbH ➢ Umschlagshalle für Siedlungsabfälle ➢ Toranlage/Umzäunung (2m hoch). A) Angaben zum Deponieaufbau und zur Ausbaufläche Die Deponie wurde auf dem vor Ort anstehenden Geschiebemergel mit hohem Schluffanteil gegründet und ist als Gruben-Hügeldeponie ausgestaltet. Die Einteilung der Deponie in Alt- und Neubereich resultiert aus der zeitlich versetzten Bewirtschaftung, wodurch der Neubereich nach strengeren Auflagen der TA Siedlungsabfall (1993) und dessen Vorentwurf (1991-1992) angelegt wurde. Für die bessere Kontrolle und Wartung der Entwässerung (Sickerwasser), entstand im Neubereich ein Tunnelbauwerk für Sickerwasser. Dieser Tunnel ist 400 m lange, verläuft von Nord-ost nach Südwest und teilt die Abschnitte 6.1 und 6.2 sowie 4.1 und 4.2 auf. Der auszubauende Abschnitt befindet sich in dem Schüttabschnitt 6.2, der eine Fläche von 42.961m² besitzt. Der Schüttabschnitt 6.2 ist der einzige noch nicht ausgebaute Abschnitt der DK II - Deponie. In Folge dieses Ausbaus sollen lediglich drei Sickerwasserrohre an dem bestehenden Entwässerungstunnel angeschlossen werden. Dadurch bestimmt sich eine auszubauende Fläche, die nach Süden hin an den noch letzten angeschlossenen Hochpunkt an der Grenze zwischen Schüttabschnitt 6.2 und 4.2., von Westen her an das Tunnelbauwerk für Sickerwasser, von Osten an die Zufahrtsstraße und vom Norden durch den Hochpunkt des dritten neuen Anschlusses, eingegrenzt wird. Die daraus resultierende Fläche ist ca. 2 ha groß. Bei einem Ablagerungsvolumen von derzeit ca. 15.000 m³ pro Jahr, soll die auszubauende Fläche mehrere Jahrzehnte ausreichen. Dabei ist die Fläche bei der Ablagerung sukzessiv zu nutzen. Bei der Planung sind Prozesse miteinzubeziehen, die das Sickerwasseraufkommen währen der Ablagerungsphase reduzieren. Der auszubauende Abschnitt ist nach neuestem Stand der Technik zu bauen. Dabei sind die Schnittstellen nach Süden und Westen, in Richtung älterer Abschnitte, zu beachten (siehe auch Plan aus Genehmigung). Der Übergang ist dabei mit in die Planung einzubeziehen. Die anrechenbaren Kosten für den Deponieausbau liegen voraussichtlich bei 6 Mio. Euro. B) Technische Ausrüstung Der auszubauende Bereich grenzt östlich an die Verlängerung der Hauptzufahrt zum Entsorgungszentrum an und ist dementsprechend gut zu erreichen. Im Schüttabschnitt 6.2 sind weitere Freiflächen die zur Zwischenlagerung von Baumaterialien zur Verfügung stehen. Die Sickerwasserrohranschlüsse an das Tunnelbauwerk sind bereits vorhanden. Die tiefste Stelle im Schüttabschnitt 6.2 befindet sich im Ausbaugebiet, derzeit ist zur Wasserhaltung ein Pumpensumpf mit Pumpwerk vorhanden. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, die derzeitige Wasserhaltung zu versetzen. C) Genehmigungslage / Genehmigungsbedarf Nach derzeitigem Stand ist keine erneute Genehmigung für den Teilausbau der DK – II nötig. Der Ausbau bedarf jedoch einer Vorhabenbezogenen Änderungsanzeige mit genauer Dokumentation des bevorstehenden Ausbaus. Der Auftragnehmer erstellt die Vorhabenbezogene Änderungsanzeige mit genauer Dokumentation, aufbauend auf der hier ausgeschriebenen Ausführungsplanung. Diese wird dann zur Freigabe bei der Bezirksregierung eingereicht. Die Erstellung der Anzeige ist demnach Teil dieser Ausschreibung (Leistungsphase 4 teilweise). D) Angaben zum Leistungsbild Der Auftraggeber schreibt im Rahmen dieses VgV-Verfahrens folgende Leistungen jeweils stufenweise ab Leistungsphase gemäß HOAI (LPh) 2 aus: Stufe 1 = Leistungsphasen (LPh) 2, 3, 4 teilweise, 5-7 gemäß HOAI Stufe 2 = Leistungsphasen (LPh) 8-9 inklusive besondere Leistungen der Leistungsphase 8. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst nur Stufe 1 (LPh 2, 3, 4 teilweise, 5-7) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der LPh 8-9 inklusive besondere Leistungen derLeistungsphase 8 als Stufe 2 optional vor, das heißt er hat das Recht, durch einseitige Erklärung die Leistungen der Stufe 2 beim Auftrag-nehmer abzurufen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die entsprechenden Leistungen auch zu erbringen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der Stufe 2 besteht für den Auftragnehmer jedoch nicht. Leistungsphase 4 ist nur in Bezug auf die Erstellung einer Änderungsanzeige Gegenstand dieser Ausschreibung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Vergabe der Leistungen der Ingenieurbauwerke(HOAI § 43 ff.), die den Anwendungsbereich „Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung“ mitein-schließen. Die zu beauftragenden Leistungen werden wie folgt zugeordnet: Honorarzone gemäß HOAI § 44, Absatz (5), Gruppe 5, Zone III. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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