Planungsleistung Neubau einer 1,5 zügigen Grundschule mit Hort im Ortsteil Keune, Forst (Lausitz)
Description du marché
Der Auftragnehmer hat sämtliche erforderliche und zweckmäßige Planungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf die Aufgabenstellung i.V.m. Planervertrag einschließlich deren Anlagen zu erbringen. Insbesondere hat der Auftragnehmer sämtliche Grundleistungen, wie im Folgenden und in § 34 Abs. 3 i.V.m Anlage 10 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, (HOAI 2021) aufgeführt, zu erbringen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus der Aufgabenbeschreibung i.v.m. Planervertrag einschließlich Leistungs- und Tätigkeitsbeschreibung (Anlagen 12, 13 und 14). Weiterhin hat der Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers die in § 34 der HOAI aufgeführten Besonderen Leistungen zu erbringen, insbesondere solche, die in der Leistungs- und Tätigkeitsbeschreibung (Anlage 13) dargestellt sind. Die geschätzten Kosten zur Umsetzung des Vorhabens betragen ca. 25 Mio. EUR (brutto) ohne Kostengruppe 600 (Ausstattung). Es sind von der konventionellen Bauweise und der Modulbauweise jeweils mindestens 2 Varianten in der LP-2 zu erarbeiten und gegenüber zu stellen. Für die abschließende Entscheidungsfindung ist ein Variantenvergleich mit Darstellung der Vor- und Nachteile fürdie Modulbauweise und die konventionelle Bauweise (Monolithbau, Montagebau mit Fertigteilen und/oder Halbfertigteilen, Holzrahmenbauweise u.ä.) zu erarbeiten. Nach dem Vorliegen der Ergebnisse der Leistungsphase (nachfolgend: "Lph." genannt) 2 (Vorplanung) trifft die Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung welche der Varianten fortgeführt wird. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) der Grundleistungen und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen sowie die Besonderen Leistungen stufenweise einzeln oder insgesamt oder auch nur Teile einzelner Leistungsphasen bzw. Besonderen Leistungen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Aus dem Umstand der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Pouvoir adjudicateur
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