Planungsleistungen Sanierung Zscheilaer Straße
Description du marché
Die Stadt Meißen hat die Zscheilaer Straße als städtebaulichen Missstand im Stadtteil Niederfähre / Vorbrücke identifiziert und beabsichtigt ihre Sanierung inklusive Zubehör. Die Zscheilaer Straße verbindet die Stadtteile Niederfähre und Zscheila mit der Altstadt über die Altstadtbrücke. Sie ist eine strukturierende Achse im Stadtteil Vorbrücke und eine bedeutende Wegebeziehung im städtischen Straßennetz. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme ist die Bildung zweier Bauabschnitte vorgesehen: ▪ BA 1 (südlich) umfasst den Bereich der Zscheilaer Straße zwischen Hafenstraße und Niederfährer Straße sowie die Vorbrücker Straße zwischen Zscheilaer Straße und dem Schulstandort Gymnasium Franziskaneum; ▪ BA 2 (nördlich) umfasst den Bereich der Zscheilaer Straße zwischen Melzerstraße und Joachimstal Gegenstand der zu vergebenden Leistung (des Auftrags) ist die nach HOAI vollumfängliche Planung der Sanierung der Zscheilaer Straße. Der Auftragnehmer erhält den Auftrag als Generalplaner für alle zur Vergabe vorgesehenen Leistungen einschließlich der Optionsleistungen, sofern auch diese schrittweise beauftragt werden. Sofern er nicht mit seinem eigenen Personalbestand alle geforderten Leistungen A) bis C) erfüllen kann, kann er bedarfsweise Nachunternehmer nach eigenem Ermessen einbeziehen oder eine Bewerber - / Bietergemeinschaft (Planungsgemeinschaft) bilden. Der Planungsauftrag umfasst die Ausführung der A) Objektplanung: 1 Objekt Bauabschnitt 1 Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§45 - 48 HOAI-Teil 3 Verkehrsanlagenincl. der Aufgabenstellung aus Anlage 13 anrechenbare Kosten: 13.2. a) Anlagen des Straßenverkehrs „– sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)“ Honorarzone III: 963.000,00 € (netto) 2 Objekt Bauabschnitt 2 Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§45 - 48 HOAI-Teil 3 Verkehrsanlagen incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 13 anrechenbare Kosten: 13.2. a) Anlagen des Straßenverkehrs „– sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)“ Honorarzone III: 1.170.000,00 € (netto)
Pouvoir adjudicateur
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