Planungslos PL3: Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI „HLS“
Description du marché
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen und Stufen: Pos. 1) Fachplanung Technische Ausrüstung. Pos. 1.1) Vorbereitende Leistungen. Pos. 1.1.1) Bestandsanalyse zur Instandsetzung im Zuge der Leistungsphase 1. Pos. 1.2) Grundleistungen nach § 55 HOAI für AG 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen (Abwasseranlagen, Wasseranlagen, sonstiges zur KG 410, sonstiges zur KG 490 anteilig, mit vorbereitenden Maßnahmen zusammengefasst.) Pos. 1.2.1) LP 1 bis 3. Pos. 1.2.2) Option: LP 4 bis 9. Pos. 1.3) Grundleistungen nach § 55 HOAI für AG 2 Wärmeversorgungsanlagen (Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmeverteilnetze, Raumheizflächen, sonstiges zur KG 420, sonstiges zur KG 490 anteilig). Pos. 1.3.1) LP 1 bis 3. Pos. 1.3.2) Option: LP 4 bis 9. Pos. 1.4) Grundleistungen nach § 55 HOAI für AG 3 Lufttechnische Anlagen (Lüftungsanlagen, sonstiges zur KG 430, sonstiges zur KG 490 anteilig). Pos. 1.4.1) LP 1 bis 3. Pos. 1.4.2) Option: LP 4 bis 9. Pos. 1.5) Grundleistungen nach § 55 HOAI für AG 7 Nutzungsspezifische Anlagen (Feuerlöschanlagen, sonstiges zur KG 470, sonstiges zur KG 490 anteilig). Pos. 1.5.1) LP 1 bis 3. Pos. 1.5.2) Option: LP 4 bis 9. Für den Auftrag gelten: a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Vertragsbeginn vsl. 09.01.2025. b) Abschluss LP 7 bis 31.12.2025 (Dauer LP 1-7 ca. 12. Monate). c) Abschluss LP8 und Abnahme Bauleistung 31.12.2026 (Bauzeit ca. 12. Monate). d) LP 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsansprüche, vsl. 31.12.2030. Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist. Einzelheiten bzgl. der Abwicklung sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen. Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Erbringung der Leistungsphasen 4 und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
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