Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2029
Description du marché
Gegenstand und Umfang der Prüfung bestimmen sich nach § 317 HGB sowie nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), den hierzu vom Bundesminister der Finanzen im Ministerialblatt vom 15. Mai 2001 veröffentlichten "Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG" (Anlage zur VV Nr. 2 zu § 68 BHO) sowie des aktuellen Fragenkataloges hierzu nach IDW- Prüfungsstandard (IDW PS 720). Als Grundlage für die Verwendungsnachweisprüfung der Zuwendungsgeber ist darüber hinaus die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungsmittel zu prüfen. Des Weiteren ist über die „Feststellungen zur zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Zuwendungsmittel durch die Helmholtz-Zentren (HZ)“ zu berichten. Weitere Prüfungsinhalte bestimmen sich nach dem Jahresabschluss zum 31.12.2021. Darüber hinaus ist ein Bericht über die Bezüge der Geschäftsführer der Prokuristen und der sonstigen Angestellten mit Sonderverträgen sowie über die Pensionszusagen für die Geschäftsführer zu erstellen.
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