Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung in der Agilen Organisation
Description du marché
Struktur der Rahmenvereinbarung Die Toll Collect GmbH beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 8 Wirtschaftsteilnehmern gem. § 21 Abs. 4 VgV zur Bereitstellung von qualifiziertem Fremdpersonal im Rahmen der befristeten Arbeitnehmerüberlassung gem. AÜG abzuschließen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass stets ein bedarfsgerechter Abruf von Leistungen möglich ist und dieser in kurzer Zeit konkret beauftragt werden kann. Die Toll Collect GmbH wird die Leistungen in sehr unterschiedlichen Bedarfslagen beauftragen, diese erstreckt sich von geplanten Vorhaben bis zu Adhoc-Leistungen, um den Personalbedarf zu jeder Zeit zu decken.
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