Rahmenvereinbarung: Digitale Bearbeitung markscheiderischer Risswerksbelange
Description du marché
Die LMBV mbH führt auf Grundlage des § 63 BBergG für ihre Sanierungsbetriebe Risswerke nach MarkschBergV. Die Gewinnungsrisse werden überwiegend im Maßstab 1:2000 im CAD-Format MicroStation 3D-DGN geführt und umfassen im Sanierungsbereich Lausitz eine Fläche von ca. 850 km². Gegenstand des Auftrags ist vorrangig die technische CAD-Bearbeitung zur permanenten Aktualisierung der Digitalen Risswerksdatenbasis der Gewinnungsrisse und Bestandspläne auf Grundlage vom AG übergebener Messungen und Unterlagen sowie die Herstellung der jährlichen Behörden- und Betriebsausfertigungen im Sanierungsbereich Lausitz. Der Gesamtumfang kann bis zu ca. 300 Einzelabrufe/-vorgänge über Leistungskatalog verschiedenster Größenordnung pro Jahr betragen. Die Mengenschätzung stellt keine Abnahmegarantie dar. Der Nachtragungsbedarf variiert in Abhängigkeit des Sanierungsgeschehens, Technologieänderungen beim Auftraggeber sowie bergrechtlicher Vorgaben. Die Haupttätigkeitsfelder sind definiert durch: • Einarbeitung von Luftbildauswertungen in die Risswerksdatenbasis (i.d.R. einmal jährliche Auswertung von Änderungen) • Einarbeitung von terrestrischen Aufmaßen und Lotungen in die Risswerksdatenbasis (permanente Aktualisierung) • Einarbeitung/Bearbeitung/Aufarbeitung thematischer Sachverhalte in Risswerksdatenbasis (z. B. Einarbeitung der Ergebnisse von Verwahrungsdokumentationen, Änderungen geotechnischer Sperrbereiche und anderer Grenzen, Aufarbeitung historischer Unterlagen und der Historiendatei, Aktualisierung von textlichen Angaben wie Wasserständen, Isolinienkonstruktionen, Schnittdarstellungen, u. ä.) • Herstellung von Behörden- und Betriebsausfertigungen zur Beurkundung durch die Markscheider des Auftraggebers • sämtliche notwendige markscheiderische Begleitarbeiten im Zusammenhang mit Risswerksbestandteilen Es gelten die Vorgaben der Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV) und DIN 21901 ff. sowie die betrieblichen Regelwerke des Auftraggebers. Es können Bearbeitungen mit sofortigem Tätigwerden erforderlich sein, z. B. bei Havarien, Gefahren und Schadensfällen, wie geotechnischen Ereignissen. Die Klärung macht die Einbeziehung von markscheiderischen Unterlagen mit hoher Dringlichkeit notwendig. Auf die fachlich begleitende Zuarbeit muss in solchen Fällen unverzüglich zurückgegriffen werden.
Pouvoir adjudicateur
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