Rahmenvereinbarung Matratzen
Description du marché
Die Anlieferstellen des Studierendenwerks Würzburg sind auf das gesamte Stadtgebiete Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg und Bamberg verteilt und rufen ihre Bedarfsmengen sukzessive über den Einkauf Non-Food ab. Die logistische Abwicklung erfolgt durch den Auftragnehmer. Genauere Informationen zu den Lieferstellen werden nach der Auftragsvergabe bekannt gegeben. Der Auftrag-nehmer hat Anspruch auf eine umfassende Beschreibung der Gegebenheiten vor Ort. Die Abnahmemenge pro Lieferanschrift ist unterschiedlich, in der Regel zwischen 50 bis 300 Stück. Sollten weitere Stellen während der Vertragslaufzeit hinzukommen, sind diese für die weitere Laufzeit zu den gleichen Bedingungen vom Auftragnehmer mit aufzunehmen und zu beliefern. Details zu eventuellen Anlieferzeiten sowie Ansprechpartnern gehen aus dem jeweiligen Einzelauftrag hervor. Sämtliche Artikel des Leistungsverzeichnisses sind vom Auftragnehmer innerhalb von maximal 6 Wochen nach Auftragseingang an die Bedarfsstelle auszuliefern. Lieferverzögerungen sind dem Auf-traggeber unverzüglich in Form einer Auftragsbestätigung mitzuteilen. Im Falle einer Überschreitung der o. g. Lieferzeit behält sich der Auftraggeber einen Deckungskauf bei einem Drittlieferanten vor. Sollte der Zustand der Lieferverzögerung dauerhaft über einen sechs Wochen anhalten, behält sich der Auftraggeber die Kündigung des Vertrags vor. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Auftragnehmers. Die Anlieferung erfolgt frei Verwendungs-stelle an die jeweils bezeichnete Lieferadresse, das heißt an den jeweiligen Aufstellungs- / Lagerort. Die Warenlieferung erfolgt ab dem 01.01.2025 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Lieferung der neuen Matratzen sowie deren Vertragen in die vorgesehenen Räumlichkeiten mit eigenem, qualifiziertem Personal durchzuführen. Die ordnungs-gemäße Platzierung der Matratzen an den vom Auftraggeber angegebenen Standorten ist ebenfalls Bestandteil der Leistung. Alle genannten Leistungen, einschließlich der dafür erforderlichen Personalressourcen, sind im Ge-samtpreis enthalten und dürfen nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der Lieferung und Installation neuer Matratzen die fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung der ausgetauschten Altmatratzen unentgeltlich durch-zuführen. Die Entsorgung hat gemäß den geltenden gesetzlichen und umwelttechnischen Standards zu erfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschriften zur Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle relevanten Nachweise über die ordnungsgemäße Entsor-gung auf Verlangen des Auftraggebers vorgelegt werden können. Jegliche Kosten, die im Zusam-menhang mit der Entsorgung der Altmatratzen entstehen, sind vom Auftragnehmer zu tragen und sind bereits im Gesamtpreis der Leistung enthalten. Zudem ist der Auftragnehmer dafür verantwortlich, das gesamte Verpackungsmaterial und die aus-getauschten Altmatratzen unmittelbar nach der Lieferung und Installation fachgerecht und umweltgerecht zu entsorgen. Diese Entsorgung erfolgt ebenfalls durch eigenes Personal des Auftragnehmers.
Pouvoir adjudicateur
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