Rahmenvereinbarung Objektplanung Gebäude (Architektenleistungen), Markt Meitingen
Description du marché
Gegenstand des Auftrags ist die Rahmenvereinbarung für verschiedene Leistungen der Objektplanung Gebäude, gem. § 33 ff. HOAI 2021.Der Rahmenvertrag ist für eine Dauer von 4 Jahren ausgelegt und berücksichtigt 3-5 Rahmenvertragspartner.Die Beauftragung der Einzelprojekte erfolgt in der Regel in nachfolgend genannten Stufen: Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 34 ff HOAI 2021Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 ff HOAI 2021Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 34 ff HOAI 2021Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 34 ff HOAI 2021Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt.In den nächsten 4 bis 6 Jahren plant der Markt Meitingen folgende Projekte, deren Objektplanungsleistungen durch den Rahmenvertrag abgerufen werden können: 1. Sanierung und Erweiterung des Hauses für Kinder Erlingen2. Hort / Mittagsbetreuung an der Grundschule Meitingen 3. Kindergarten Herbertshofen (5-gruppig) 4. Umbau Kindergarten Herbertshofen zu Mittagsbetreuung / Hort5. Erweiterung Grundschule Herbertshofen 6. Mobilitätsstation Meitingen i.V. mit Büronutzung / Coworking Space, ggf. Umnutzung Bahnhofsgebäude7. Neubau Feuerwehrgerätehaus Erlingen Die tatsächliche Reihenfolge der Projekte / Einzelabrufe kann abweichen.Ablauf des Verfahrens:Nach dem Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) werden in einer 2. Stufe ca. 10 Bieter zu einem Angebot aufgefordert bzw. zu einer Vergabeverhandlung eingeladen. Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich September / Oktober statt.Die 3-5 Bieter, die das beste Gesamtergebnis erzielen, werden im Rahmenvertrag berücksichtigt. Die Auftragsvergabe ist für Oktober / November 2024 vorgesehen. Mit dem Angebot in der Stufe 2 ist ein Honorarangebot einzureichen, welches alle relevanten Parameter für die Einzelabrufe (wie z.B. Honorarsatz, Zuschlag / Abschlag, Nebenkosten, optionale Besondere Leistungen) enthält.Die vom Bieter angebotenen Parameter gelten dann für die später abgerufenen Einzelmaßnahmen. Vergabe der Einzelmaßnahmen:Die Einzelabrufe erfolgen ohne erneutes Vergabeverfahren anhand des sog. Kaskadenprinzips:1. Einzelabruf:Der Auftraggeber fragt die Leistungserbringung zunächst bei dem Auftragnehmer an, der im VgV-Verfahren zur Vergabe dieser Rahmenvereinbarung das Angebot eingereicht hat, welches auf Grundlage der Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt.Lehnt dieser Auftragnehmer ab, weil er nicht über die erforderliche Kapazität verfügt oder nicht an der Leistungserbringung interessiert ist, wird der Vertragspartner mit dem Angebot angefragt, welches die zweitbestmögliche Leistung erwarten last. Sollte auch dieses Büro ablehnen so wird das Drittbeste angefragt etc.2. Einzelabruf:Beim zweiten Abruf wird gem. Kaskadenprinzip das Büro berücksichtigt, welches auf Grundlage der Zuschlagskriterien die zweitbestmögliche Leistung erwarten lässt, es sei denn dieses Büro hat bereits den Erstabruf erhalten. In diesem Fall würde das Drittbeste angefragt etc.3. Einzelabruf:Beim dritten Abruf wird gem. Kaskadenprinzip das Büro berücksichtigt, welches auf Grundlage der Zuschlagskriterien die drittbestmögliche Leistung erwarten lässt, es sei denn dieses Büro hat bereits den Erst- oder Zweitabruf erhalten. In diesem Fall würde das Viertbeste angefragt etc.Solange ein Auftragnehmer die Leistungserbringung aus einem Einzelabruf noch nicht abgeschlossen hat, wird er für einen nachfolgenden Einzelabruf nicht angefragt. Dies gilt nicht, wenn alle anderen Vertragspartner ebenfalls Planungsleistungen aus einem Einzelabruf erbringen und/oder eine Leistungserbringung abgelehnt haben.Für die Einzelabrufe werden Architektenverträge gemäß HAV-KOM-Vertragsmuster mit AVB und ZVB nach HAV-KOM geschlossen. Diese sind den Verfahrensunterlagen beigefügt.Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
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