Rahmenvereinbarung SiGeKo
Description du marché
Leistungen während der Planung und Ausführung anhand der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 15, Fassung von 2021), Kapitel 3.1: - Regelleistungen - Regelleistungen im Bedarfsfall o b) Erstellen einer Baustellenordnung - Optionale Leistungen o a) Erstellen eines Baustelleneinrichtungsplans o e) Beraten zu notwendigen verkehrssichernden Maßnahmen des Bauherrn oder der auszuführenden Firmen (im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB) Leistungen während der Ausführung anhand der BaustellenV Nr. 15, Kapitel 3.2: - Regelleistungen - Regelleistungen im Bedarfsfall o b) Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdung - Optionale Leistungen o d) Regelmäßige Teilnahme an allgemeinen Bau-/Projektbesprechungen o e) Anpassen der Unterlagen bei Abweichung der Ausführung vom Planungsstand der Unterlagen Grundsätzlich sind bei allen Leistungsphasen die allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG zu berücksichtigen und anzuwenden, hierbei sind für den SiGeKo besonders nachfolgende Absätze wichtig: - Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung geringgehalten wird. - Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen. - Bei den Maßnahmen sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen und Einfluss der Umwelt auf dem Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen. - Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachranging zu anderen Maßnahmen. Des Weiteren sind in Teilbereichen beengte Platzverhältnisse, die topographischen Geländeneigungen sowie die mögliche Gefahr der Überflutung durch Hochwasser zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Bauverzögerungen, ausstehende Abstimmungen seitens der fachlich Beteiligten oder dergleichen sind möglichst abzuwenden und frühzeitig dem AG mitzuteilen.
Pouvoir adjudicateur
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