Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Artikeln zur Blutentnahme
Description du marché
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der nie-dersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Artikel zur Blutentnahme. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen Polizei in Niedersachsen inkl. der Niedersächsischen Inseln (Los 1) und des Freistaats Thüringen (Los 2). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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