Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV
Description du marché
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV ( Los 1: Funkstreifen-wagen (FUSTW) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 2: Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 3: Funkstreifenwagen (FUSTW) Bremen M1 / Mittelklasse / PHEV). Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt für Los 1 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 2 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen, Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 3 sind die Dienststellen der Polizei Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 - 3 zu entnehmen.
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