Rahmenvereinbarung über Fahrdienste für Menschen mit Behinderung im Ennepe-Ruhr-Kreis
Description du marché
Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat als Leistungsangebot der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe (Pflichtleistung) einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung eingerichtet (§ 113 Abs.2 Nr. 7 i.V.m. § 83 Abs.1 Nr.1 SGB IX). Der Behindertenfahrdienst (kurz: BFD) soll von Rollstuhlfahrern und anderen Menschen mit Behinderung, die auf Grund der Schwere oder Art der körperlichen Beeinträchtigung weder öffentliche Verkehrsmittel noch ein normales Taxi benutzen können, in Anspruch genommen werden können (§ 99 SGB IX). Einzelheiten ergeben sich aus den „Richtlinien zum Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ (Anlage D2). Hierzu beabsichtigt der Ennepe-Ruhr-Kreis die Vergabe eines Rahmenvertrages über Fahrdienste für Menschen mit Behinderung für ein Jahr (01.01.2025-31.12.2025), mit der Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate (01.01.2026 - 31.12.2024). Der Auftragnehmer soll den Fahrdienst für Nutzungsberechtigte im gesamten Kreisgebiet betreiben. Der Fahrdienst erbringt derzeit eine jährliche Leistung von rund 36.000 km (Besetztkilometer). Bezüglich der Einzelheiten auch hinsichtlich der Schwankungsbreiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Es ist sicherzustellen, dass im Jahresverlauf ein gleichmäßiges monatliches Angebot vorgehalten wird. Die Höchstgrenze der abrechenbaren Fahrleistung beträgt 52.000 / Jahr. Somit beträgt die Höchstgrenze für den Rahmenvertrag inkl. Verlängerungsoption 104.000 km. Sofern diese Höchstgrenze erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung nach Auffassung des EuGHs ihre Wirkung.
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