Rahmenvereinbarung Wirtschaftsprüfungsleistungen
Description du marché
Der Prüfungsumfang ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Rechtsnormen sowie den vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten Grundsätzen. Als große Kapitalgesellschaft sowie auch auf Grund des Gesellschaftsvertrages besteht gem. § 316 Abs. 1 HGB i.V.m. § 317 HGB die Verpflichtung, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und diese durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Als Toll Collect Konzern sind wir gem. § 290 HGB i.V.m. § 316 Abs. 2 HGB auch verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen und diesen durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Prü-fungsumfang umfasst alle Tochtergesellschaften des Toll Collect Konzerns. Zusätzlich sind die Vorschriften über die Prüfung von Unternehmen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz zu beachten und müssen in die Prüfung mit einbezogen werden. Ebenso wird noch eine Prü-fung des Bezügeberichts in den Prüfungsumfang mit einbezogen. Darüber hinaus wird die Prüfung des Jahresabschlusses im Hinblick auf eine prüferische Durchsicht für die Einhaltung der Anforderungen an die Geschäftsführung und des Aufsichtsrates bei der An-wendung des Public Corporate Governance Kodexes (PCGK) des Bundes erweitert. Im Rahmen der Abschlussprüfungen muss der Prüfungsleiter vor Ort ferner für ad hoc Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes zur Verfügung stehen. Der verantwortliche Prüfungspartner hat jeweils am Eröffnungs- und am Schlussgespräch mit dem Auftraggeber am Sitz der Gesellschaft persönlich teilzunehmen. Der verantwortliche Prüfungspartner nimmt ebenso an den Ver-handlungen des Aufsichtsrates zu den Vorlagen über den Jahresabschluss teil und berichtet über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung. Die Prüfung hat auch unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung zu erfolgen, insbesondere auch unter Berücksichtigung IDW PS 720, IDW PS 220, IDW PS 450, IDW PS 203, in der jeweils neuesten Fassung. Die Prüfung sollte grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Auftraggebers am Sitz der Gesellschaft stattfinden. Sie kann aber auch nach Rücksprache mit dem Auftraggeber teilweise in hybrider Form stattfinden. Wir nutzen dazu das System Webex. Für den ersten Prüfungszeitraum (Jahresabschluss zum 31.12.2024) ist ein Prüfbericht in einer Auf-lage von mind. fünf Stück (in deutscher Sprache sowie auch eine Version als PDF) zu erstellen, der spätestens 1 Monat nach dem Schlussgespräch vorliegen muss. Weiterhin sind fünf Testate zu erstel-len. Für die Folgejahre sind mindestens in Art und Umfang die gleichen Dokumente zu erstellen. Die Projektsprache ist deutsch. Jegliche Korrespondenz, alle Prüfungsunterlagen und jegliche Prüfungs-notizen sind deutschsprachig zu verfassen.
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