Rahmenvertrag Beratungsleistungen für energieeffizientes und ökologisches Sanieren und Bauen -LOS 2: Leistungen Energieberater EEE
Description du marché
Aufgabe des Energieberaters ist die energiefachliche Beratung des AG sowie die energiefachliche Beratung und Begleitung von Leistungen in den Leistungsphasen 1-8 der HOAI, die durch den Objektplaner erbracht werden. Die Leistungen des Energieberaters sind auf Basis der DIN V 18599 zu erbringen. Der Energieberater soll zudem auch Leistungen zur Fördermittel-beratung und ggf. fach- bzw. themenspezifische Zuarbeiten bei den Fördervorhaben erbringen, sodass der Energieberater gleichzeitig auch als sog. Energieeffizienzexperte (EEE) in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sein muss. Die Liegenschaften befinden sich im gesamten Berliner Stadtgebiet bzw. Berliner Autobahnring und betreffen verschiedene Portfolien (bspw. Schulen, Polizei, Kultur, JVA, Gericht, Flüchtlingsunterbringung, Feuerwehr, Allgemeiner Bestand). Die Gebäudearten können bspw. Verwaltungsgebäude, Schulen, Turnhallen, Veranstaltungsräume etc. betreffen. Aus einer Liste von 1.077 Gebäuden div. Gebäudetypen ist folgender Umfang zu erwarten: Der Leistungsumfang beträgt etwa 50 Gebäude im Jahr im Zusammenhang mit Leistungen zur Energieberatung bzw. als Energieeffizienzexperte. Im Zeitraum der max. möglichen Vertragslaufzeit ergibt sich ein Leistungsumfang von etwa 200 Gebäuden. Als Sicherheitsaufschlag werden 10% angesetzt. Somit kann bei der Gesamtlaufzeit von 4 Jahren der Gesamtbedarf von 200 Gebäuden auf 220 Gebäude steigen. Der Abruf der Leistungen erfolgt Einzelabruf (EA). a)Einzelabruf Für etwa 50 Gebäude/Jahr werden Leistungen als Energieberater sowie als Energie-Effizienz-Experte bei Fördermaßnahmen mit EA beauftragt. Ein EA bezieht sich auf eine Liegenschaft/WE. Ein Abruf kann 1 oder mehrere Gebäude betreffen. Maximal möglich ist ein Abruf von 6 Gebäuden je Liegenschaft/ WE per EA. Vor jedem Abruf wird anhand der liegenschaftsspez. Eigenschaften (Cluster, Anzahl zu betrachtender Gebäude einer Liegenschaft/WE, Zone) die Rangfolge und der wirtschaftlichste Rahmenvertragspartner (RV-Partner) ermittelt. Für die Ermittlung der Rangfolge wird das Berechnungstool verwendet. Grundlage für die Berechnung sind die von den RV-Partnern im Preisblatt mit Angebotsabgabe zum RV angegebenen Preise. Bei der Berechnung werden alle Leistungsphasen gemäß HOAI (Lph),d.h. die Lph 1 bis 8 sowie alle optionalen Leistungen berücksichtigt. Sofern zum Zeitpunkt der Berechnung/ der Bedarfsanforderung feststeht, dass bereits ein Energiekonzept für das/ die betreffenden Gebäude vorliegt, wird die Lph 1 bei der Berechnung gemäß Berechnungstool (Anlage 8) nicht mit einbezogen. Sofern der Abruf der Leistungen für 2 oder mehr Gebäude, die sich auf einer Liegenschaft/WE befinden, erfolgen soll, werden die Abschläge A1 (2-4 Gebäude) oder A2 (5-6 Gebäude) in der Auswertung berücksichtigt. Ergibt das Berechnungstool, dass 2 oder mehr RV-Partner erstplatziert sind, entscheidet das Los. Der im Losverfahren erstgezogene RV-Partner erhält den Zuschlag. Im Ergebnis wird der wirtschaftlichste RV-Partner per EA beauftragt. Sofern der wirtschaftlichste RV-Partner die Leistung nicht erbringen kann (z.B. wegen fehlender Kapazitäten) erfolgt der Abruf beim nächstplatzierten RV-Partner usw. In Abhängigkeit der Anzahl der Gebäude beträgt die Ausführungsfrist: -1-2 Gebäude:1 Monat -3-5 Gebäude:2 Monate -6 Gebäuden:3 Monate Mit Einzelabruf erfolgt die Beauftragung zunächst für Lph 1 bis 3 (Stufe 1). Sofern für das/die betreffenden Gebäude bereits ein Energiekonzept vorliegt, wird zunächst Lph 2-3 mit Einzelabruf beauftragt. Die eventuelle Beauftragung weiterer Lph sowie der optionalen Leistungen behält sich der AG vor (Stufe 2).Die Lph, die nicht in der 1.Stufe mit dem Einzelabruf beauftragt werden, stehen in Abhängigkeit der Ergebnisse der aus den Lph 2 und 3.
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