Rahmenvertrag: Betreuung und Weiterentwicklung der Websites des waff
Description du marché
Ausschreibungsgegenständlich ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Betreuung und Weiterentwicklung der Websites des waff (www.waff.at). Davon sollen folgende definitive und optionale Leistungen umfasst sein: Der*Die zukünftige Auftragnehmer*in soll für die Dauer des Rahmenvertrags mit Hosting und Wartung sowie mit der technischen Betreuung der Websites des waff (www.waff.at) beauftragt werden. Weiters soll dem waff für die Dauer des Rahmenvertrags das Recht eingeräumt werden, optional den*die zukünftige Auftragnehmer*in mit der Weiterentwicklung der Websites des waff (www.waff.at) im Umfang von maximal 1.500 Stunden pro Kalenderjahr zu beauftragen. Schließlich soll dem waff das Recht eingeräumt werden, optional den den*die zukünftige Auftragnehmer*in mit einem Relaunch und/oder Redesign der Websites des waff (www.waff.at) zu beauftragen, wobei hierfür für die Dauer des Rahmenvertrags ein maximales Stundenkontingent von 3.000 Stunden zur Verfügung stehen soll. Der Rahmenvertrag soll für vier Jahre abgeschlossen werden (definitive Vertragslaufzeit). Der Rahmenvertrag soll sich einmal um vier Jahre verlängern, wenn der waff den Rahmenvertrag nicht sechs Monate vor Ablauf des vierten Jahres kündigt (optionale Vertragslaufzeit). Der*Die Auftragnehmer*in soll für die definitive und allenfalls optionale Vertragslaufzeit auf eine ordentliche Kündigung des Vertrags verzichten. Kündigt der waff den Rahmenvertrag auch nicht sechs Monate vor Ablauf des achten Jahres, soll der Rahmenvertrag in ein unbefristetes Vertragsverhältnis übergehen. Dieses dann unbefristete Vertragsverhältnis soll vom waff und dem*der zukünftigen Auftragnehmer*in jeweils ab dem 8. Jahr unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahrs gekündigt werden können. Erfüllungsort für alle vom*von der zukünftigen Auftragnehmer*in zu erbringenden Leistungen ist der Sitz des waff, sofern der waff mit dem*der Auftragnehmer*in im Einzelfall keine andere schriftliche Vereinbarung trifft.
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