Rahmenvertrag für die Weiterentwicklung des UMS
Description du marché
Aktuell befindet sich das UMS in der Übergangsphase von einer reinen Desktop-Software, die technologisch als nicht mehr zeitgemäß gilt, hin zu webbasierter Technik. Aus diesem Grund sind gegenwärtig grundsätzlich zwei unterschiedliche Systeme für das UMS im Einsatz. Dabei bildet das technisch gesehen moderne, auf Webtechnologien basierte UMS den Rahmen, in den alle zukünftigen Software-Weiterentwicklungen passen müssen. Die Weiterentwicklung zum UMS erfolgt in Form eines Rahmenvertrags, der für die Erstellung von fachlichen Konzepten und deren Umsetzung durch Programmierung (Prototyp-Erstellung) genutzt wird. Über den Rahmenvertrag sollen innerhalb des UMS Fachinformationssysteme aus den LAU-Fachbereichen für Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz und Wasser auf moderne Webbrowser-basierte Software umgestellt werden. Die Entwicklung der neuen Software soll für die einzelnen Fachinformationssysteme eingangs genannter Fachbereiche grundsätzlich unabhängig voneinander erfolgen. Darüber hinaus wird mit einigen Entwicklungen erst mit Verzögerung begonnen werden können, da die einzelnen Komponenten teilweise miteinander verbunden werden müssen. In der Konsequenz werden die Haushaltsmittel nicht gleichmäßig anteilig für die einzelnen Kalenderjahre zum Abruf bereitgestellt. Stattdessen ergibt sich eine Aufteilung, wie sie im Gantt-Diagramm in Anhang (UMS_Planung_GanttChart.xlsx) dargestellt ist. In den Jahren 2025 bis 2029 stehen dem Auftraggeber Mittel in folgender Höhe zur Verfügung: 2025: 235.000,00 € 2026: 652.500,00 € 2027: 330.000,00 € 2028: 285.000,00 € 2029: 180.000,00 € Innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages ist der Auftraggeber berechtigt über Einzelabrufe die gewünschte Leistung (Konzeption, Umsetzung) beim Auftragnehmer abzurufen. Abrufe aus dem Rahmenvertrag erfolgen stets durch Einzelabrufe durch den AG in Form eines EVB-IT Dienst- oder Werksvertrag (z. B. EVB-IT Dienstleistungs- oder Erstellungsvertrag). Dabei ist es grundsätzlich möglich, dass mehrere Abrufe gleichzeitig erfolgen. Vor dem jeweiligen Abruf stimmen sich AG und AN zunächst über die Inhalte des jeweiligen Abrufs gemeinsam ab. Vom AN werden folgende Beratungs- und Unterstützungsleistungen in allen Phasen eines Projektes erwartet: - Open Source-Ansatz: Der AG und das Land Sachsen-Anhalt haben in ihrer IT-Strategie („Sachsen-Anhalt Digital 2030“) die konsequente Standardisierung von Soft- und Hardware sowie den Einsatz von offenen Standards und Open-Source-Produkten in der Landesverwaltung festgelegt. - Identifizierung und Authentifizierung: Sofern für die Nutzung der digitalen Lösung eine Identifizierung des Nutzers erforderlich wird, muss stets der Einsatz bundesweit verfügbarer Standardkomponenten geprüft werden. Jedenfalls ist hinsichtlich Identifizierung und Authentifizierung die eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (Verordnung EU Nr. 910/2014) zu berücksichtigen. Authentifizierung und Autorisierung sollen einheitlich geregelt werden (s. Kap. 2.4). - Drittanbieter-Bibliotheken: Diese müssen aus vertrauenswürdigen Quellen stammen, fortlaufend gepflegt werden und dürfen keine Sicherheitslücken (CVE) enthalten, womit eine Versionskontrolle erforderlich wird. Der Entwickler hat dies bei jedem Release (Softwarestand) zu überprüfen und zu garantieren.
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