Rahmenvertrag ISY.Reporting
Description du marché
Im Rahmen der kontinuierlichen Modernisierung und Digitalisierung des Bildungswesens in Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern (BM) eine digitale Lösung, das sogenannte Reportingmodul "ISY.Reporting", zur zentralen Datensammlung und -auswertung einzuführen. Im Projekt ISY-MV (Integriertes Schulmanagement System des Landes MV) entsteht eine komplexe IT-Infrastruktur aus mehreren Komponenten, bestehend aus verschiedenen Softwarelösungen mit unterschiedlichen Aufgaben. Das Reportingmodul bzw. die Gesamtlösung mit optionalem Abfragewerkzeug (nachfolgend bezeichnet als Softwarelösung) sollen in das bestehende Portfolio integriert werden. Ziel ist, DSGVO-konforme und systemübergreifende Reports aus bestehenden Datensätzen zu erzeugen. Dabei soll die Datenqualität der Quellsysteme verbessert sowie die Benutzbarkeit für die Nutzer vereinfacht werden. Geplant ist die Beschaffung und Inbetriebnahme einer digitalen Lösung zur zentralen Datensammlung und -auswertung. Die angestrebte Softwarelösung soll Daten übergreifend aus verschiedenen bestehenden Programmen zusammenführen, validieren und Auswertungen zur Verfügung stellen. Dabei werden Werkzeuge zur Erstellung detaillierter Analysen und Berichte bereitgestellt. Bei der Auswertung handelt es sich um Stichtagsdaten, es werden keine tagesaktuellen Daten geliefert. Die große Herausforderung besteht in der Datenhoheit, die bei unterschiedlichen Stakeholdern liegt. Die Software muss zwingend über ein Rollen- u. Rechtekonzept gesteuert werden. Es wird besonders viel Wert auf Datensicherheit und Datenschutz gelegt, da es sich um Daten höchster Sensibilität handelt. Die Gewährleistung höchster Sicherheitsstandards und die Einhaltung der DSGVO sind zwin-gend erforderlich. Der Zugriff soll sowohl vom Internet als auch vom Behördennetz aus möglich sein. Die Softwarelösung soll zum einen Daten aus mehreren Quellsystemen in einer einheitlichen Platt-form zusammenführen. Der Datenfluss besteht dabei nur in eine Richtung. Es sollen keine Daten in die Quellsysteme überführt werden können. Optional soll ein weiterer Bestandteil der zukünftigen Softwarelösung die Möglichkeit zur Erstellung von Abfragen zur Datenerhebung umfassen. Informationsbedarfe, die noch nicht aus den bestehenden Daten abgebildet werden können, sollen so abgefragt und analysiert werden können. Dabei muss die Beantwortung von Abfragen ohne zusätzliche Kosten möglich sein. Vgl. im Übrigen Kriterium F-UmfT-B-01. Während der Laufzeit der EVB-IT Rahmenvereinbarung ist der Auftraggeber be-rechtigt, aber nicht verpflichtet, die Umsetzung dieses optionalen Abfragewerkzeugs zu beauftragen - der Auftragnehmer erklärt bereits mit Rahmenvertragsschluss die Annahme dieser Option (soweit er diese Option in der Anlage 3 - Kriterienkatalog mit "erfüllt" oder "erfüllt nach Aufforderung" beantwortet). Hinsichtlich der Modalitäten des Einzelabrufs gelten auch hier die Regelungen der Anlage 5 (Einzelabrufverfahren), die Vergütung ergibt sich aus Anlage 1 (Preisblatt). Der Zugriff auf die Softwarelösung soll sowohl vom Internet als auch vom Behördennetz aus möglich sein. Die Mindest- und Höchstabnahmemengen ergeben sich aus Anlage 2 (Leistungsbeschreibung).
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