Rahmenvertrag Leasingfahrzeuge
Description du marché
Die Auftraggeberin beabsichtigt das Leasing von neuen Personenkraftwagen. Innerhalb der vereinbarten Laufzeit des Rahmenvertrages (Anlage II 02 der Bewerbungsbedingungen II) ist es der Auftraggeberin möglich bei Bedarf Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller und Modelle im Rahmen von Full-Service-Einzelleasingverträgen auf Kilometerabrechnungsbasis/geschlossene Abrechnung zu den vereinbarten Rahmenbedingungen abzurufen. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer stellt diese zur Verfügung. Keine der Parteien ist zum Abschluss von Full-Service Einzelleasingverträgen bzw. zu einer Lieferung/Abnahme eines festen Fahrzeugkontingentes verpflichtet. Der Abschluss der Full-Service-Einzelleasingverträge richtet sich nach dem Bedarf der Auftraggeberin. Die zwischen den Parteien zu vereinbarenden Konditionen basieren auf der von der Auftraggeberin angegebenen und vertraglich festgelegten jährlichen Fahrleistung pro Fahrzeug.
Pouvoir adjudicateur
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