Rahmenvertrag über Projektsteuerungsleistungen für 18 Erweiterungsbauten an Offenen Ganztagsschulen einschließlich Multiprojektmanagement
Description du marché
In Duisburg sollen bis Ende 2027 18 Offene Ganztagsschulen durch Erweiterungsbauten vergrößert werden. Die Projekte sind teilweise durch Zuwendungen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes gefördert. Die Erweiterungsbauten sollen gemäß jeweils individuellen Anforderungen für die jeweiligen Offenen Ganztagsschulen und gemäß jeweils individuellem Zeitplan als separate Projekte realisiert werden. Dabei sind in der Regel folgende erforderliche Räume zu berücksichtigen: Mensa, Küche, Nebenräume, Personal WC, Stuhllager, Betreuungsräume, Büros. Die Nettonutzfläche variiert zwischen 300qm - 800qm je nach Standort. Außerdem könnten Interimsmaßnahmen erforderlich werden (vorübergehende Ersatz-Container, Verschieben der Spielflächen o. Ä.). Als Ausführungsvariante wird eine Modulbauweise bevorzugt, sofern die örtlichen Gegebenheiten auf dem Grundstück dies zulassen. Sofern dies nicht möglich ist, müssen die jeweiligen Gebäude in konventioneller Weise erstellt werden. Für die Ver- und Entsorgung der Erweiterungsbauten ist ein entsprechendes Schnittstellenmanagement zu den Bestandsbauten zu etablieren. Erste Grobkostenschätzungen für die Erweiterungsbauten liegen inklusive Nebenkosten bei jeweils ca. 3 bis 6,5 Mio. EUR brutto. Zur Unterstützung des Auftraggebers bei den erforderlichen Erweiterungsarbeiten wird die Projektsteuerung in Form eines Rahmenvertrages ausgeschrieben. Auftragsgegenstand ist ferner eine übergeordnete Multiprojektmanagement der über den Rahmenvertrag beauftragten Projekte. Die konkret zu erbringenden Leistungen sowie deren Fristen legt der Auftraggeber individuell in jedem Einzelauftrag fest. Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich je Einzelprojekt an Heft Nr. 9 AHO. Es ist jeweils eine stufenweise und gegebenenfalls abschnittsweise Beauftragung beabsichtigt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Art und Umfang der Einzelbeauftragung kann je Einzelprojekt variieren. Die - nach Abruf - zu erbringende Multiprojektmanagementleistung orientiert sich an Heft Nr. 19 AHO. Aufgrund der erforderlichen engen Abstimmung mit dem Auftraggeber und den von ihm beauftragten Dritten sowie der erforderlichen präzisen Koordination der verschiedenen - teilweise parallelen - Baustellen in dem Duisburger Stadtgebiet, sollte der Projektsteuerer innerhalb von ca. 120 Minuten an allen Baustellen anwesend sein können. Dem Auftraggeber steht für jeden aufgrund des Rahmenvertrages erteilten Einzelauftrag ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht zu. Der Auftraggeber behält sich vor, etwaige weitere besondere Leistungen zu beauftragen. Der Rahmenvertrag hat gemäß § 21 Abs. 6 VgV eine Höchstlaufzeit von vier Jahren ab Beginn der Leistungen. Die Höchstmenge der im Rahmen der Rahmenvereinbarung erwarteten Leistungen liegt bei Projektsteuerungs- und Multiprojektmanagementleistungen für 18 OGATAs.
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