Rahmenvertrag Unterflurcontainer
Description du marché
Rahmenvereinbarung über die Herstellung, Lieferung, Aufstellen bzw. Einbau von ca. 226 Stück Unterflurcontainern mit einem Nutzvolumen von 3 m³ und 5 m³ für die Sammlung von Leichtverpackungen, Gewerbeabfall, Kleider, Glas, Papier, Rest- und Biomüll Unterflur-Abfallsammelbehälter mit Einwurfsäule und Behälteraufnahme an der Oberseite mit Bodenentleerung nach DIN EN 13071-1 und DIN EN 13071-2. Position 1: 5 m³ Unterflursammelsystem für die Sammlung von Restmüll Geschätzte Bestellmenge: ca. 80 Stück Mindestbestellmenge: 40 Stück Maximalbestellmenge: 160 Stück Position 2: 5 m³ Unterflursammelsystem für die Sammlung von Gewerbemüll Geschätzte Bestellmenge: ca. 1 Stück Mindestbestellmenge: 0 Stück Maximalbestellmenge: 20 Stück Position 3: 3 m³ Unterflursammelsystem für die Sammlung von Biomüll Geschätzte Bestellmenge: ca. 35 Stück Mindestbestellmenge: 15 Stück Maximalbestellmenge: 70 Stück Position 4: 5 m³ Unterflursammelsystem für die Sammlung von Altkleidung Geschätzte Bestellmenge: ca. 5 Stück Mindestbestellmenge: 2 Stück Maximalbestellmenge: 20 Stück Position 5: 5 m³ Unterflursammelsystem für die Sammlung von Papier Geschätzte Bestellmenge: ca. 80 Stück Mindestbestellmenge: 40 Stück Maximalbestellmenge: 160 Stück Position 6: 5 m³ Unterflursammelsystem für die Sammlung von Leichtverpackungen (Einwurf für Stahlblech / Alu, PET) Geschätzte Bestellmenge: ca. 13 Stück Mindestbestellmenge: 6 Stück Maximalbestellmenge: 30 Stück Position 7: 3 m³ Unterflursammelsystem für die Sammlung von Glas Geschätzte Bestellmenge: ca. 12 Stück Mindestbestellmenge: 6 Stück Maximalbestellmenge: 30 Stück Position 8: Betoneinheit (Zusatz-Reserven auf Abruf!) Geschätzte Bestellmenge: ca. 10 Stück Mindestbestellmenge: 0 Stück Maximalbestellmenge: 20 Stück Position 9: Betoneinheit (Mehrkosten für Sonderversion für Gefälle) Geschätzte Bestellmenge: ca. 30 Stück Mindestbestellmenge: 10 Stück Maximalbestellmenge: 45 Stück Die Höchstabrufmengen/Maximalmengen dienen nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzten die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um.
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