Rahmenvertrag zur Lieferung von Elektrobussen sowie Ladeinfrastruktur
Description du marché
Technische Anforderungen an die zu liefernden Fahrzeuge sowie die Ladeinfrastruktur: - Fahrzeugarten und Mengen: o 8 E-Midibusse o Option: 17 E-Gelenkbusse o Option: 21 E-Solobusse - Technische Spezifikationen: o Midibusse: Mindestens 10,10 Meter maximal 10,70 Meter, mit einer Reichweite von 300 (km unter allen Wetterbedingungen und einer Batteriekapazität von mindestens 490 kWh. o Solobusse: Mindestens 12 Meter, mit einer Reichweite von 300 km unter allen Wetterbedingungen und einer Batteriekapazität von mindestens 490 kWh. o Gelenkbusse: Mindestens 18 Meter, mit einer Reichweite von 300 km unter allen Wetterbedingungen und einer Batteriekapazität von mindestens 680 kWh. - Ladeinfrastruktur: o 35 Ladegeräte mit invertiertem Pantographen o Sicherstellung der Kompatibilität zwischen Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur. - Bau der Ladeinfrastruktur: o Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Ladepunkten zur Depot-Ladung mittels invertiertem Pantographen. o Installation und Test von Ladepunkten und entsprechender Software zur Steuerung der Ladeinfrastruktur. - Weitere technische Anforderungen, einschließlich der Einhaltung der ISO/IEC 15118 und EN 61851-23, sind dem Lastenheft zu entnehmen. Die Niederlassung oder die Werkstatt muss in der Lage sein, alle Arbeiten zur Instandhaltung und Instandsetzung der E-Midibusse durchzuführen sowie alle busspezifischen Ersatzteile innerhalb von 24 Stunden (Ausnahmen sind zu benennen) zu beschaffen. Sollte der Vertrag mit o. g. Niederlassung / Werkstatt vor Ablauf der Gesamtlebensdauer der E-Midibusse enden, so ist eine gleichwertige Ersatzwerkstatt unter Vertrag zu nehmen. Die Werkstatt oder Niederlassung muss vom Betriebshof Reppenstedt innerhalb einer Straßenentfernung von 30 Kilometern mit den ausgelieferten Fahrzeugen erreichbar sein. Die Überführung der Busse zur Werkstatt oder Niederlassung erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers. Die Termine für die Lieferung der Fahrzeuge sowie der Ladeinfrastruktur sind zwingend einzuhalten. Der Bieter muss in seinem Angebot Maßnahmen darstellen, wie Verzögerungen vermieden werden. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz muss eingehalten werden. Die Gewährleistung für die Busse beträgt mindestens 5 Jahre bei einer Laufleistung von 65.000 km pro Jahr. Die Gewährleistung für die Ladeinfrastruktur beträgt mindestens 5 Jahre. Der Bieter muss ein Qualitätssicherungssystem gemäß DIN ISO 9000 ff nachweisen und einen QS-Beauftragten benennen.
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