Rathaus der Zukunft, Berlin Mitte
Description du marché
Nach der Entscheidung des Planungswettbewerbs (Abschluss 2. Phase) gibt das Preisgericht eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe. Unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts erfolgt die weitere Beauftragung auf der Grundlage eines Verhandlungsverfahrens gemäß VgV. Zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist die Anmeldung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin https://www.berlin.de/vergabeplattform/registrierung erforderlich. Vor der Verhandlung prüft der Auftraggeber das Vorliegen der Eignung anhand der unter Punkt 5.1.9 bekanntgegebenen Eignungskriterien. Die Preisträger:innen müssen daher die unter Punkt 5.1.9 geforderte Eignung anhand der benannten Eignungsnachweise belegen. Eignungsleihe nach § 47 VgV ist möglich. Der Auftraggeber verhandelt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts zunächst mit dem/der 1. Preisträger:in über die Auftragsvergabe. Sollten der Beauftragung des/der 1. Preisträger:in wichtige Gründe entgegenstehen, beispielsweise wenn trotz Verhandlungen das Honorarangebot nicht akzeptabel ist oder zentrale vertragliche Regelungen nicht akzeptiert werden, werden alle Preisträger:innen zu Verhandlungen aufgefordert. Die Wertung der Angebote erfolgt anhand der Zuschlagskriterien, die unter Punkt 5.1.10 und den Informationsunterlagen zum Verhandlungsverfahren, die den Auslobungsunterlagen beiliegen, beschrieben sind. Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). Die Beauftragung wird an ein Architekturbüro als Generalplanende oder eine Bietergemeinschaft von Architekt:innen als Generalplanende erfolgen. Die Beauftragung erfolgt gemäß ABau Berlin in Leistungsstufen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, mit Vertragsabschluss die Leistungsstufe 1, Lph 2 bzw. Lph 1 - 2 gem. den unten aufgeführten Leistungsbildern zu beauftragen. Darüber hinaus sieht der AG vor, den AN mit weiteren Leistungen der nachfolgenden Leistungsstufe 2, Lph 3 bis 4 und Lph 5 in Teilen (u. a. für kosten- und terminrelevanten Details), für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume mit der künstlerischen Oberleitung (Teile Lph 8) sowie mit Besonderen Leistungen zu beauftragen. Es ist vorgesehen, die Lph 5 bis 8 gesondert in einem EU-weiten VgV-Verfahren zu vergeben. Eine Beteiligung der Teilnehmer:innen des Wettbewerbs an dem gesonderten Vergabeverfahren ist dabei grundsätzlich möglich. Die Beauftragung der jeweils nächsten Leistungsstufe kann insbesondere nur bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der jeweils nächsten Leistungsstufe besteht nicht. Der Entwurf der Generalplanervertragsunterlagen ist zur Information den Bekanntmachungs- und Wettbewerbsunterlagen unter https://ovf.wettbewerbe-aktuell.de/de/wettbewerb-41824 beigelegt. Folgende Leistungsbilder sollen stufenweise beauftragt werden: A) Übergeordnete Leistungspflichten Generalplaner. B) Objektplanung Gebäude und/oder Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, Lph 2-4, in Teilen Lph 5 und 8 (künstlerische Oberleitung). C) Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI, Lph 2-4 , in Teilen Lph 5. D) Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI, Lph 2-4, in Teilen Lph 5. E) Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI, Lph 1-4, in Teilen Lph 5. F) Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Lph 1-4, in Teilen Lph 5. G) Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 1 bis 6, 7.1 und 8, Lph 1-4, in Teilen Lph 5. H) Fachplanung für das Leistungsbild Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. HOAI, Anlage 1.2.3, Phase 2-4. I) Fachplanung für das Leistungsbild Bauphysik – Bauakustik (Schallschutz), gem. HOAI, Anlage 1.2.3, Phase 1 teilweise, 2-4. J) Fachplanung für das Leistungsbild Bauphysik – Raumakustik, gem. HOAI Anlage 1.2.3, Phase 1 teilweise, 2-4. K) Fachplanungen für das Leistungsbild Geotechnik gem. HOAI, Anlage 1.3, geotechnischer Bericht. L) Planungsleistungen im Bereich der oberflächennahen Geothermie, Phase 1.2-4. M) Leistungen für Brandschutz, Phase 1-4. N) Leistungen für die Nachhaltigkeitszertifizierung gem. BNB, Lph 1-5. O) Fachingenieurleistungen für die Fassadentechnik inkl. PV, Phase 1.1-1.3, 2.1. P) Spezifische Leistungspflichten für die Planung eines Wegeleit- und Informationssystems. Q) Spezifische Leistungspflichten für die Höhenzugangs- und Instandhaltungsplanung, Lph 1-5. R) Spezifische Leistungspflichten für die Planung der Barrierefreiheit, Phase 1-5. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden im Rahmen des Verfahrens erbrachte Leistungen bis zur Höhe des Preisgeldes nicht neu vergütet, wenn der abgegebene Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Architekt:innen, die nicht Mitglied der Berliner Architektenkammer sind, werden gemäß § 6 Bau- und Architektenkammergesetz verpflichtet, sich bei Auftragserteilung im Verzeichnis auswärtiger Architekt:innen der Architektenkammer Berlin eintragen zu lassen. Bei Bedarf wird die Hinzuziehung eines Kontaktarchitekturbüros empfohlen. Die Baumaßnahme wird gemäß ABau – Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – durchgeführt. Die folgenden Termine werden Vertragsgrundlage: Vorlage VPU: 60 Wochen nach Zuschlagserteilung; Vorlage BPU: 52 Wochen nach Abschluss der Prüfung VPU; Einreichung Baugenehmigung: 12 Wochen nach Abschluss der Prüfung BPU; künstlerische Oberleitung: 300 Wochen nach Baubeginn.
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