Rathaus Misburg, Waldstraße 9 Gebäudeplanung für eine Gesamtsanierung mit vorgezogener Brandschutzsanierung
Description du marché
Los 1: Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen gem. § 53 HOAI Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. § 53 HOAI Gesamtsanierung: Beauftragt werden soll die Fachplanungen der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 – 2 für die Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 HOAI im Los1; Brandschutzsanierung: Beauftragt werden soll die Fachplanungen der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 3 – 9 für die Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 HOAI im Los1; Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung. Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem genannten Zugang zur Verfügung. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die Fortführung der weiteren Planung ab LP 3 für die Gesamtsanierung ist optional, da dies in Abhängigkeit der dann aktuellen Finanzierungslage der Landeshauptstadt Hannover steht.
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