Raumlufttechnische Anlagen - Neubau Kita Niederwürzbach
Description du marché
Ziel ist der Neubau einer Kindertagesstätte mit 7 Gruppen. Lage: Das Baufeld liegt in der Kirkler Str. in Niederwürzbach und grenzt an die Schulturnhalle an. Gebäude: Der Neubau soll 7 Gruppen beinhalten, einschließlich aller erforderlichen Nebenräume, gem. Raumprogramm. 2 Krippengruppen für Kinder im Alter von 1-3 Jahre und 5 Kindergartengruppen (Regelgruppen) für Kinder im Alter von 3-6 Jahren. Das gesamte Gebäude ist barrierefrei geplant. Raumprogramm und Raumgrößen, richten sich nach den Vorgaben des Ministeriums für Bildung und Kultur im Saarland. . Zum Leistungsumfang gehört die Erstellung der betriebsfertigen Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik, unter Berücksichtigung aller einschlägigen Normen, Richtlinien und Vorschriften. Die aus den "Technischen Vorschriften" resultierenden Leistungen sind, soweit diese nicht ohnehin als Nebenleistungen im Sinne der VOB Teil C oder durch besondere Ansätze in der Leistungsbeschreibung erfolgt sind, bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Vor Beginn der Ausführung hat sich der Unternehmer mit den entsprechenden Behörden und Versorgungsunternehmen, zwecks Absprache, im Zusammenhang mit der zu installierenden Anlage, in Verbindung zu setzen. Für alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen gilt, dass diese komplett zu liefern, zu montieren und betriebsfertig anzuschließen sind, sofern im Leistungstext nicht ausdrücklich etwas anderes ausgesagt ist. Ebenso ist alles für den funktionsgerechten Betrieb erforderliche systemgebundene Zubehör, Montage- und Befestigungsmaterial sowie Material für den elektrischen Anschluss in den Positionen zu kalkulieren, sofern nicht in gesonderten Leistungspositionen aufgeführt. Ebenso sind bauablaufbedingte Montageunterbrechungen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle täglich zu reinigen und sie insbesondere von Bauschutt, Baustoffresten, Verpackungsmaterial u. ä. zu räumen. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, durch die von ihm ausgeführten Arbeiten entstehenden Bauschutt fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten für die Entsorgung sind, sofern im LV nicht anders beschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Bauleitung berechtigt, die Räumung nach entsprechender Fristsetzung auf seine Kosten vornehmen zu lassen. Der AN kann sich nicht darauf berufen, dass in seinem Arbeitsbereich vorhandener Bauschutt o.ä. von anderen Unternehmern herrührt. Die Abnahme der Anlage erfolgt als in allen Teilen fertiggestelltes System. Vor der Abnahme ist ein mängelfreies Protokoll mit allen erforderlichen und gemessenen Werten aufzustellen und zu übergeben.
Pouvoir adjudicateur
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