Rechtsdienstleistungen Corona-Soforthilfen
Description du marché
Der AN erbringt Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Subventions- und Beihilfenrechts. Konkret übernimmt er Leistungen im Rahmen der Vertretung des AG bei Klageverfahren. Der tatsächlich anfallende Umfang kann nicht zuverlässig abgesehen werden. Er hängt im Hinblick auf die Anzahl zukünftig entstehender Klagen maßgeblich vom Verlauf des gesamten Projekts ab, insbesondere vom Rückmeldeverhalten der betroffenen Personen, der Anzahl erfolgender Rücknahmen und der Klagequote der Betroffenen. Ausgehend vom Klageverhalten im Rahmen der bisher erfolgten Überprüfungen kann unter Berücksichtigung der Eigenschaften des gegenständlichen Projekts von einer mittleren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Anzahl von zu bearbeitenden Verwaltungsstreitverfahren ausgegangen werden. Auch die Anzahl vorliegender Streitverfahren wird sich von aktuell 294 bis zum Zuschlag aller Voraussicht nach noch geringfügig verändern. Hinsichtlich der Verpflichtung zum tatsächlichen Abruf in angegebener Anzahl sowie der Möglichkeit der Unterschreitung wird ergänzend auf Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Vertretung des AG in Klageverfahren durch den AN beinhaltet insbesondere die nachfolgenden Leistungen: •Das Aktenstudium und die rechtliche Bewertung des betroffenen Verwaltungsverfahrens •Die Übermittlung angeforderter Unterlagen an das Gericht •Die Beratung des AG etwa zur Erfolgsaussicht der Klage, der Prozessstrategie oder eventuellen Rechtsmitteln einschließlich der Fertigung von Kurzvermerken •Die Überwachung von Fristen •Die Beurteilung von eingehenden Verfügungen und Schriftsätzen einschließlich der Fertigung begleitender Kurzvermerke •Die Fertigung und Übermittlung eigener Schriftsätze •Erforderlichenfalls die Abstimmung mit anderen Stellen •Die Prozessvertretung bei mündlichen Terminen •Das Führen bzw. Koordinieren von Vergleichsbemühungen •Die Abwicklung der Kostenfragen •Die Kommunikation zum AG zum Verfahrensstand •Auf entsprechende Nachfrage des AG die Fertigung von Kurzvermerken über vereinzelte Verfahren, gerichtliche Entscheidungen oder rechtliche Aspekte •Die Bereitstellung von Auskünften etwa zu Anzahl oder Status der Verfahren Sämtliche Punkte können sowohl hinsichtlich erstinstanzlicher wie auch bei Rechtsmittelverfahren anfallen. Hinsichtlich der bereits anhängigen Klageverfahren muss der AN zudem die Voraussetzungen schaffen, diese zuverlässig und koordiniert übernehmen zu können. Der AG übergibt die Verfahren in elektronischer Form in der vorliegenden Struktur samt allen erforderlichen Daten und Unterlagen und stellt eine tabellarische Auflistung über die anhängigen Verfahren samt Metadaten und Verfahrensstand bereit. Ergänzend wird auch auf die Regelungen in § 3 Ziffer 3.5 der Rahmenvereinbarung hinsichtlich weitergehender Leistungen des AN hingewiesen. Bei dieser Auflistung handelt es sich nicht um eine abschließende. Es können vielmehr auch darüberhinausgehende Fragestellungen auftreten, die eine zeitnahe Bewertung und Beratung im Zusammenhang mit dem gegebenen Projekt erfordern. Eine abschließende Auflistung ist dem AG mithin nicht möglich.
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